Nach Pflegereform gewinnt private Pflegezusatzversicherung an Bedeutung
Zum Jahresbeginn trat die zweite Stufe der Pflegereform in Kraft. Das auch als Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) bezeichnete Gesetz hat im Pflegebereich für tiefgreifende Veränderungen gesorgt. Die wichtigste Änderung betrifft wohl die Pflegestufen, die in Pflegegrade umgewandelt wurden. Dadurch sollen auch Personen mit geistigen Einschränkungen, etwa durch die Demenz, verbesserte Pflegeleistungen ermöglicht werden.
Pflegestufen wurden zu Pflegegraden
Gab es bis Ende 2016 die Pflegestufen I bis III, gelten seit Anfang 2017 die Pflegegrade 1 bis 5. Die Personen mit „stark eingeschränkter Alltagskompetenz“, eben die Demenzkranken, erhielten Leistungen nach der Pflegestufe 0, die jedoch sehr gering ausfielen. Mit dem PSG II hat sich dies nun geändert, denn auch Demenzkranke können Leistungen nach einem Pflegegrad erhalten.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt verschiedene alltägliche Situationen und wie gut diese von Betroffenen noch gemeistert werden können. Insgesamt können bis zu 100 Punkte erreicht werden. Wer mindestens 12,5 Punkte erreicht, kann Leistungen des Pflegegrads 1 beziehen. Den Pflegegrad 5 gibt es erst ab 90 Punkten. Berücksichtigt werden die unterschiedlichsten Lebensbereiche, etwa
- Mobilität (15 Prozent)
- Selbstversorgung (40 Prozent)
- Gestaltung des Alltagslebens/sozialer Kontakte (15 Prozent)
- Bewältigung der krankheits- bzw. therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
- Kognitive/kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
- Verhaltensweisen/psychische Probleme (15 Prozent)
Veränderungen bei den Leistungen
Mit dem PSG II wurden die Leistungen für die ambulante Pflege grundsätzlich aufgestockt. Im stationären Bereich gab es dagegen Senkungen für Patienten mit geringem Pflegebedarf. Sie erhielten mit Pflegestufe I nach dem alten System mehr als 1.000 Euro Zuschuss für die stationäre Pflege, nach den neuen Pflegegraden aber nur noch 770 Euro (Pflegegrad 2).
Die Kosten für die stationäre Pflege belaufen sich im Schnitt auf gut 2.000 Euro pro Monat. Regionale Abweichungen sowohl nach oben, als auch nach unten sind dabei möglich. Allerdings sind diese Summen für die meisten Pflegebedürftigen alleine nicht zu stemmen.
Private Pflegezusatzversicherung gewinnt an Bedeutung
Aus diesem Grund gewinnt die private Pflegezusatzversicherung zunehmend an Bedeutung. Damit lassen sich finanzielle Lücken, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung entstehen, schließen. Doch nicht nur, dass die eigene Absicherung im Vordergrund steht, es geht auch um die Absicherung der Angehörigen. Können Pflegebedürftige die Kosten der Pflege alleine nicht tragen, so werden deren Kinder herangezogen. Das Stichwort Elternunterhalt kommt in diesem Zusammenhang sofort in den Sinn.
Zwar befasst sich niemand gerne mit dem Gedanken, einmal pflegebedürftig zu werden, doch sollte man sich mit der Thematik frühzeitig beschäftigen. Gerade junge Menschen können mit vergleichsweise geringen Beiträgen in die Versicherung einsteigen. So zahlt ein 35-Jähriger Versicherter mit einer monatlichen Leistung über 1.500 Euro in der privaten Pflegezusatzversicherung etwa 30 Euro pro Monat. Ein 50-Jähriger, der die gleiche Versicherung abschließt, muss hingegen 65 Euro monatlich entrichten.