Alles Wichtige zur Pflegestufe 2

Voraussetzungen und Leistungen im Überblick

Patienten, die die Pflegestufe 2 erreichen, gelten als schwerpflegebedürftig laut Gesetz. Sie benötigen Hilfe bei der Grundversorgung, wie etwa Mobilität, Körperhygiene und Nahrungsaufnahme. Die Pflegestufe 2 kann nur gewährt werden, wenn im Tagesdurchschnitt 180 Minuten (drei Stunden) Zeit für die Pflege benötigt werden. Davon müssen zwei Stunden im Tagesdurchschnitt für die Grundpflege, etwa Waschen, Aufstehen, Anziehen oder Essen, aufgewendet werden.

Seit Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade die die Pflegestufen ablösen. (weiter zu den neuen Pflegegrade)

Zusätzlich ist eine Voraussetzung für Erteilung der Pflegestufe 2, dass mehrmals in der Woche eine Hilfe zur Verrichtung der Hausarbeit benötigt wird. Außerdem muss die Pflege an mindestens drei Zeiten am Tag notwendig sein, damit die Voraussetzungen für Pflegestufe 2 erfüllt sind.

Welche Leistungen zahlt die Kasse?

Die Kasse zahlt, wenn die Pflegestufe 2 gewährt wurde, ein Pflegegeld in Höhe von 440 Euro pro Monat. Dieses wird dann ausgezahlt, wenn sämtliche Pflegemaßnahmen durch Verwandte, Nachbarn oder Freunde durchgeführt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der so genannten Laienpflege.

Werden die Pflegemaßnahmen dagegen durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, so wird kein Pflegegeld, sondern eine Sachleistung ausgezahlt. Diese kann bis zu 1.100 Euro pro Monat betragen. Dort hinein fallen auch die Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, die nicht zwingend vom Pflegedienst übernommen werden muss, sondern auch von dritten Personen, wie einer Reinigungskraft, übernommen werden kann.

Wird nur ein Teil der Pflege im Rahmen der Laienpflege ausgeübt und der Rest von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, so kommt es zur Zahlung von Kombinationsleistungen. Dabei wird zunächst der Pflegedienst bezahlt, die verbleibenden Gelder werden anteilig als Pflegegeld für die Angehörigen, Nachbarn oder Freunde ausgezahlt.

Wie kommt man in Pflegestufe 2?

Wie für jede Pflegestufe muss auch bei Pflegestufe 2 ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Diese wird den medizinischen Dienst der Krankenkassen vor Ort prüfen lassen, ob die Schwerpflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 2 tatsächlich vorliegt. Ist das der Fall, wird die Pflegestufe 2 gewährt und die oben genannten Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können fließen.