Das Pflegegeld: Eine sinnvolle Leistung

Das Pflegegeld gehört zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Obwohl diese erst 1995 eingeführt wurde und somit zu den noch sehr jungen Sozialversicherungen gehört, hat sich ihre Notwendigkeit in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt. Mit der Pflegereform von 2008 ergaben sich bereits wichtige Veränderungen im Bereich Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die mit der aktuellen Pflegereform nochmals überarbeitet werden. Doch dafür müssen die Möglichkeiten der Leistungsinanspruchnahme der Pflegekasse erst einmal differenziert werden:

  • Sachleistungen – werden in der Regel für die Versorgung durch einen Pflegedienst (auch ambulant) gezahlt.
    Der Höchstbeitrag liegt bei 450 Euro in der Pflegestufe 1.
  • Pflegegeld – wird für die Versorgung durch eine Privatperson (Nachbarn, Angehörige) gezahlt. Der Höchstbeitrag liegt bei 235 Euro in Pflegestufe 1.
  • Kombinationsleistungen – werden gezahlt, wenn ein Teil der Pflege über Privatpersonen, ein Teil der Pflege von Pflegediensten übernommen wird.

Damit zeigt sich, dass Pflegegeld ausschließlich für die private Pflege gezahlt wird. Das Geld wird direkt an den Versicherten ausgezahlt, der es anschließend an die pflegenden Personen weiter reicht. Die genauen Sätze für die unterschiedlichen Pflegestufen zeigt folgende Tabelle:

Pflegestufe Höhe Pflegegeld Höhe Sachleistung
I 235,00 € 450,00 €
II 440,00 € 1.100,00 €
III 700,00 € 1.550,00 €


bzw. seit 01.01.2017 den 5 Pflegegraden

Pflegeleistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (häusliche Pflege) 125,00 € 316,00 € 545,00 € 728,00 € 901,00 €
Pflegesachleistungen 0,00 € 689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € 1.995,00 €
Teilstationäre Pflege 0,00 € 689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € 1.995,00 €
Vollstationäre Pflege 125,00 € 770,00 € 1.262,00 € 1.775,00 € 2.005,00 €

Mit einer privaten Pflegegeldversicherung werden diese Leistungen deutlich erhöht. Fordern Sie einen unabhängigen Pflegetagegeld-Vergleich an und Sie werden sehen, dass bereits mit einem geringen monatlichen Aufwand die Absicherung im Pflegefall gewährleistet ist.



Pflegegeld: Auszahlung und Verwendung

Die Auszahlung von Pflegegeld erfolgt direkt an den Versicherten. In der Verwendung bleibt er damit frei. Allerdings besteht die Pflicht, sich halbjährlich von Profis der Pflege beraten zu lassen. Bei der vorliegenden Pflegestufe 3 muss bei Inanspruchnahme von Pflegegeld sogar eine vierteljährliche Überprüfung stattfinden. Während dieser müssen sich die pflegenden Personen, aber auch die gepflegten Personen beraten und auf die Finger schauen lassen. Dadurch soll die Qualität der Pflege insgesamt verbessert werden.

Seit 2008 wurde das Pflegegeld stufenweise erhöht. Dieses lag beispielsweise Anfang 2008 noch bei 205 Euro und wurde seither auf jetzt 235 Euro erhöht. Damit sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Inflation sich erhöht hatte und die Patienten die Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen mussten. Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung ist das Pflegegeld Experten zufolge aber nicht ausreichend stark angestiegen.

Pflegegeld: Was tun, wenn es nicht reicht?

Das Pflegegeld bietet zwar eine Möglichkeit, sich durch Angehörige und Nachbarn pflegen zu lassen, doch müssen diese in aller Regel einer Berufstätigkeit nachgehen. Nimmt die Pflege so viel Zeit in Anspruch, dass der eigene Beruf aufgegeben werden müsste, reicht das Pflegegeld bei weitem nicht aus, um die Kosten der pflegenden Personen zu decken.

In diesem Fall müssen Patienten selbst drauf zahlen. Die zusätzlichen Kosten müssen aus eigener Tasche gezahlt werden. Ist dies nicht möglich, kann das Sozialamt einspringen. Allerdings wird es alles daran setzen, sich dieses Geld über Angehörige, wie etwa die Kinder, wieder zu holen. Hierbei ist dann auch die Rede vom vielfach gefürchteten Elternunterhalt.


Wenn der Pfleger Urlaub macht

Selbst wenn die Pflege an und für sich bestens geregelt und vollkommen abgedeckt ist, auch eine Pflegekraft braucht einmal Urlaub oder kann krank werden. In diesem Fall sieht das Pflegegeld eine Sonderleistung vor. Die so genannte Verhinderungspflege findet statt und bis zu vier Wochen sorgt die Pflegekasse dann für eine Ersatzpflege. Dafür wird ein Pflegegeld von derzeit 1.550 Euro pro Jahr gezahlt. Auch dieses wurde schrittweise angehoben, lag es doch 2008 noch bei 1.432 Euro.