Welche Beitragssätze gelten bei der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung liegen derzeit deutschlandweit bei 2,55% Prozent des Bruttolohns – bei gesetzlich Versicherten. Dieser Betrag wird zu je 50 Prozent vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer selbst getragen.. Zum Ausgleich des Anteils der Arbeitgeber wurde vor einigen Jahren der bis dato gesetzliche Feiertag „Buß- und Bettag“ gestrichen.

Für 2017 gelten folgende Beitragssätze:

  • Beitragssatz: 2,55%
  • Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,25%
  • Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung: 1,275%
  • Arbeitgeberzuschuss in Sachsen: 0,775%
  • Rentner: 2,55%
  • Freiwillig Versicherte: 2,55%
  • Max. Arbeitgeberzuschuss zur Pflege: 55,46 Euro

Bei der privaten Pflegeversicherung verhält es sich ein wenig anders: war es noch bis zum Jahr 2004 so, dass ein Rentner die Beitragshöhe nur zu einem Anteil von bis zu 50 Prozent zu entrichten hatte (die zweite Hälfte wurde durch die Rentenversicherungen übernommen), so gilt aktuell eine hundertprozentige Beitragszahlungspflicht für Senioren.

Die zu entrichtenden Beiträge zur Pflegeversicherung von Beamten, Selbstständigen sowie von Arbeitnehmern mit einem regelmäßigen Einkommen, das über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze angesiedelt ist – werden nach Lebensalter gestaffelt. Nichtsdestotrotz ist letztendlich Fakt, dass sie dieselben Leistungen aus der Pflegeversicherung erwarten dürfen, wie Pflichtversicherte.

Informieren Sie sich mit einem Pflegeversicherungsvergleich über die Tarife der privaten Pflegeversicherung.