Wann gelten die Pflegegrade?
Der Pflegegrad 1 gilt, wenn eine „geringe Pflegebedürftigkeit“ vorliegt. Sie zeichnet sich durch einen bestimmten Pflegeaufwand pro Tag aus. Dieser muss mindestens bei 90 Minuten pro Tag liegen. Wenigstens 45 Minuten des täglichen Pflegeaufwands müssen dabei auf die Grundpflege entfallen. Zur Grundpflege zählen notwendige Hilfen bei
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Körperpflege (Waschen, Anziehen)
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Ernährung (Essen kochen, füttern)
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Mobilität (aufstehen, sich bewegen)
Es ist von Pflegegrad 2 die Rede, wenn eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht. Unter einer erheblichen Pflegebedürftigkeit versteht man, dass der Pflegebedürftige mindestens einmal am Tag Hilfe bei mehreren Bereichen der Grundpflege benötigt. Diese Hilfe geht wie bei Pflegegrad 1 mindestens 90 Minuten lang. Zudem findet die Unterstützung durch eine Pflegeperson mehrmals wöchentlich statt.
Die „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ wird durch den Pflegegrad 3 ausgezeichnet. Hier stehen dem Pflegebedürftigen durchschnittlich fünf Stunden zur Hilfe im Alltag zu. Von den fünf Stunden Hilfe sind vier Stunden für die Grundpflege eingeplant. Neben der Grundpflege wird auch die hauswirtschaftliche Versorgung angeboten, welche eine Stunde in Anspruch nimmt. Zur hauswirtschaftlichen Verpflegung gehören das Einkaufen und das Putzen. Zudem werden die zuvor festgestellten Pflegestufen 1 und 2 in diesem Pflegegrad zusammengefasst.
Der Pflegegrad 4 wird festgestellt, wenn man von der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ ausgeht. Diese Schwerstpflegebedürftigkeit besteht, wenn man von mindestens fünf Stunden Hilfebedarf bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung spricht.
Der Pflegegrad 5 gilt, wenn die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besondere Bedarfskonstellation“ vorliegt. In diesem Fall geht man von davon aus, dass der Pflegebedürftige in höchstem Maße Hilfe benötigt und diese rund um die Uhr, das heißt 24 Stunden stattfindet. Hier ist auch von einem „Härtefall“ die Rede.
Weitere Fallstricke bei der Pflegerente
Wichtig ist außerdem, darauf zu achten, dass die Pflegerente gezahlt wird, der Pflegebedürftige aber in jedem Pflegegrad von den Beiträgen befreit wird. Die ohnehin oft geringen finanziellen Mittel sollten nicht noch durch zusätzliche Beiträge belastet werden.
Wer eine Pflegerente abschließen will, sollte darauf achten, dass die Feststellung des Pflegegrads durch den MDK der Krankenkassen übernommen wird und die Versicherung nicht selbst auf der Feststellung der Pflegebedürftigkeit besteht. Gerade jungen Versicherten unter 30 Jahren wird eine Versicherung für die Pflegerente oft nur dann angeboten, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entsteht. Aber auch hier kann man schon durch Krankheiten zum Pflegefall werden, so dass entsprechende Versicherungen nicht zu empfehlen sind.
Man sollte sich also wirklich umfangreich zum Thema private Pflegerente beraten lassen, da die verschiedenen Pflegerententarife nicht nur im Preis, sondern auch bei den Leistungen weit auseinander gehen. Wir bieten Ihnen den Vergleich der privaten Pflegerentenversicherungen. Sie werden sehen - es lohnt sich bestimmt!