Die Pflegerente: Zusatzbedarf richtig absichern

Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor dem finanziellen Aus – da sind sich Experten, einig. Sie plädieren für eine private Pflegezusatzversicherung. Und die geplante Pflegereform gießt Öl auf diese Mühlen, indem sie entsprechende Absicherungen künftig fördern will. Die private Pflegezusatzversicherung soll die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Pflegekosten schließen.

Dabei kann sie in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden, besonders beliebt ist dabei die Pflegerente. Die Pflegerente verspricht, eine monatliche, feste Rentenzahlung zu leisten. Die tatsächlich für die Pflege anfallenden Kosten werden dabei nicht berücksichtigt, so dass die Pflegerente auch dann nicht verringert wird, wenn die Kosten zum Beispiel bei kurzfristiger Besserung, sinken.

Worauf ist bei der Pflegerente zu achten?

Die Pflegerente kann nur dann die optimalen Leistungen erbringen, wenn Verbraucher sich die Versicherungsbedingungen genauer betrachten. Im Jahr 2017 wurden die Pflegegrade eingeführt, das heißt, dass die zuvor vorhandenen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt wurden. Hier sollte man den Vertrag genau prüfen.

Weiterhin sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Zahlung der Pflegerente unabhängig von Vorleistungen durch die gesetzliche Kasse erfolgt. Das kann nämlich zu oft monatelangen Wartezeiten führen, die den Pflegebedürftigen und dessen Angehörige über die Maße finanziell belasten.

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Wann gelten die Pflegegrade?

Der Pflegegrad 1 gilt, wenn eine „geringe Pflegebedürftigkeit“ vorliegt. Sie zeichnet sich durch einen bestimmten Pflegeaufwand pro Tag aus. Dieser muss mindestens bei 90 Minuten pro Tag liegen. Wenigstens 45 Minuten des täglichen Pflegeaufwands müssen dabei auf die Grundpflege entfallen. Zur Grundpflege zählen notwendige Hilfen bei

  • Körperpflege (Waschen, Anziehen)
  • Ernährung (Essen kochen, füttern)
  • Mobilität (aufstehen, sich bewegen)

Es ist von Pflegegrad 2 die Rede, wenn eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit besteht. Unter einer erheblichen Pflegebedürftigkeit versteht man, dass der Pflegebedürftige mindestens einmal am Tag Hilfe bei mehreren Bereichen der Grundpflege benötigt. Diese Hilfe geht wie bei Pflegegrad 1 mindestens 90 Minuten lang. Zudem findet die Unterstützung durch eine Pflegeperson mehrmals wöchentlich statt.

Die „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ wird durch den Pflegegrad 3 ausgezeichnet. Hier stehen dem Pflegebedürftigen durchschnittlich fünf Stunden zur Hilfe im Alltag zu. Von den fünf Stunden Hilfe sind vier Stunden für die Grundpflege eingeplant. Neben der Grundpflege wird auch die hauswirtschaftliche Versorgung angeboten, welche eine Stunde in Anspruch nimmt. Zur hauswirtschaftlichen Verpflegung gehören das Einkaufen und das Putzen. Zudem werden die zuvor festgestellten Pflegestufen 1 und 2 in diesem Pflegegrad zusammengefasst.

Der Pflegegrad 4 wird festgestellt, wenn man von der „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ ausgeht. Diese Schwerstpflegebedürftigkeit besteht, wenn man von mindestens fünf Stunden Hilfebedarf bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung spricht.

Der Pflegegrad 5 gilt, wenn die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besondere Bedarfskonstellation“ vorliegt. In diesem Fall geht man von davon aus, dass der Pflegebedürftige in höchstem Maße Hilfe benötigt und diese rund um die Uhr, das heißt 24 Stunden stattfindet. Hier ist auch von einem „Härtefall“ die Rede.

Weitere Fallstricke bei der Pflegerente

Wichtig ist außerdem, darauf zu achten, dass die Pflegerente gezahlt wird, der Pflegebedürftige aber in jedem Pflegegrad von den Beiträgen befreit wird. Die ohnehin oft geringen finanziellen Mittel sollten nicht noch durch zusätzliche Beiträge belastet werden.

Wer eine Pflegerente abschließen will, sollte darauf achten, dass die Feststellung des Pflegegrads durch den MDK der Krankenkassen übernommen wird und die Versicherung nicht selbst auf der Feststellung der Pflegebedürftigkeit besteht. Gerade jungen Versicherten unter 30 Jahren wird eine Versicherung für die Pflegerente oft nur dann angeboten, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entsteht. Aber auch hier kann man schon durch Krankheiten zum Pflegefall werden, so dass entsprechende Versicherungen nicht zu empfehlen sind.

Man sollte sich also wirklich umfangreich zum Thema private Pflegerente beraten lassen, da die verschiedenen Pflegerententarife nicht nur im Preis, sondern auch bei den Leistungen weit auseinander gehen. Wir bieten Ihnen den Vergleich der privaten Pflegerentenversicherungen. Sie werden sehen - es lohnt sich bestimmt!