Neues Begutachtungsassessment (NBA) - Pflegebegutachtung
Wer aufgrund einer Erkrankung oder einer Beschränkung im Alltag in seinen Fähigkeiten eingeschränkt und dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, kann das Recht auf Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Hierfür aber muss lediglich der Betroffene als pflegebedürftig kategorisiert werden. Als pflegebedürftig gelten alle Menschen, die aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung oder einer Beschränkung in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind und eine Unterstützung im Alltag benötigen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diese Hilfe für mindestens sechs Monate brauchen. Bei der Erkenntnis der Pflegebedürftigkeit wird untersucht, wie der Patient in seinem Alltag zurechtkommt und ob er auf Hilfe angewiesen ist.
Zunächst müssen Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse vorlegen, damit abgeschätzt werden kann, ob der Betroffene pflegebedürftig ist. Anschließend wird ein Gutachter des MDKs (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder einer von MEDICPROOF (Medizinischer Dienst des Privaten) mit der Kontrolle beauftragt, ob der Bedarf an Hilfe besteht, die Voraussetzungen für das Pflegebedürfnis erfüllt sind und welcher Pflegegrad für den betroffenen Patienten geeignet ist. Privat Versicherte hingegen müssen ihren Antrag bei ihrem jeweiligen Versicherungsunternehmen vorlegen. Das Versicherungsunternehmen leitet dann den Antrag an den Medizinischen Dienst MEDICPROOF weiter.
Bei der Beurteilung des Pflegebedürfnisses wird das Neue Begutachtungsassessment (NBA) seit 2017 als Grundlage eingesetzt. Im Vergleich zu der einstigen Untersuchung, welche nur körperliche Defizite berücksichtigt hat, ist im neuen Begutachtungsassessment der Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers entscheidend. Hier wird der Grad der Selbstständigkeit mithilfe von sechs Lebensbereichen aufgezeichnet. Diese Bereiche haben mehrere Einzelkriterien, für jedes man Punkte vergeben kann. Je mehr Punkte der Betroffene bei der Bewertung bekommt, desto höher ist sein Pflegegrad, was dazu führt, dass auch die Leistungen, die er erhalten wird, höher werden.
Die sechs Lebensbereiche, die zur Einstufung des Pflegegrades dienen sind, Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und zu allerletzt die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Es wird begutachtet, ob die Herangehensweise im Pflegeprozess Prävention und Rehabilitation anbietet, die Pflegebedürftigkeit mindert oder eine Verschlimmerung vorbeugt. Das Gutachten zeigt außerdem den voraussichtlichen Zeitraum der Pflegebedürftigkeit an.
Der Termin für die Begutachtung wird mit dem Betroffenen gegebenenfalls mit seiner Familie oder einem Ansprechpartner vereinbart, das heißt, der Gutachter erscheint nicht unerwartet in das Haus, wo sich der Patient befindet. Der Betroffene wird gebeten, wesentliche Unterlagen vorzubereiten. Zu wesentlichen Unterlagen zählen Berichte von Betreuern, Aufzeichnungen des Antragstellers, ein Pflegetagebuch, ärztliche Dokumente und Informationen über gegenwärtige Medikamente. Das Resultat wird von dem Beurteiler in einer Präventions- und Rehabilitationsempfehlung belegt.
Bei der Beurteilung, ob der Patient pflegebedürftig ist oder nicht, untersucht der Gutachter als erstes die Selbstständigkeit und die kognitiven Fähigkeiten in den sechs Lebensbereichen. Dann berechnet er die Punktzahl für die einzelnen Bereiche. Da gewichtet er die einzelnen Punkte anhand einer festgelegten Methode, um die Gesamtpunktzahl zu kalkulieren. Letztlich gibt die Gesamtpunktzahl an, welcher Pflegegrad sich für den betroffenen Patienten eignet.
Nach Fertigstellung des Gutachtens und der Präventions- und Rehabilitationsempfehlung werden diese dem Antragsteller automatisch zugeschickt. Der Erhalt der Benachrichtigung könnte bis zu einigen Wochen dauern.
Bei Betroffenen, die zuvor als pflegebedürftig kategorisiert wurden und eine Pflegestufe erhalten haben, ist eine Begutachtung nicht notwendig. In diesem Fall wird die bisherige Pflegestufe auf den aktuellen Zustand des Antragstellers angepasst und somit wird der geeignetste Pflegegrad vergeben. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) wird somit nur bei Patienten angewendet, die zuvor keinen Pflegegrad erhalten haben und nicht als pflegebedürftig eingestuft waren.
Wie funktioniert das NBA-Prüfverfahren konkret?
Bei dem neuen Begutachtungsverfahren für die Pflegebedürftigkeit sind insgesamt sechs Lebensbereiche entscheidend, die unterschiedlich stark gewichtet werden. In diesen Bereichen werden verschiedene Dinge abgefragt, die folgende Tabelle genauer definiert:
Neben diesen sechs Bereichen finden sich noch die Module 7 und 8, die für die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung stehen. Sie dienen aber nicht zur Einstufung in einen Pflegegrad, sondern vielmehr der individuellen Pflegeplanung durch die Pflegekräfte.