Pflegezusatzversicherungen - Welche Varianten gibt es und was ist zu beachten?

Warum Pflegezusatzvorsorge?

Durch den demografischen Wandel steigt die Anzahl der älteren Menschen in Deutschland. Gleichzeitig steigt auch das Risiko, irgendwann zu einem Pflegefall zu werden. Aktuell sind etwa 3,4 Millionen Menschen in Deutschland auf Pflegeleistungen angewiesen. Ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzehnten weiter ansteigen.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen angesichts der Kosten für einen Pflegeplatz bereits heute nur eine Grundversorgung dar. Auch die Reform durch das 2. Pflegestärkungsgesetz am 01.01.2016 hat nicht alle Versorgungslücken schließen können.

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung die Kosten nicht abdecken, und die Rente oder die Ersparnisse zur Bezahlung des Differenzbetrages nicht ausreichen, tritt unter Umständen das Sozialamt in Vorleistung. Anschließend wird die Behörde versuchen, das verauslagte Geld ganz oder teilweise von den Angehörigen einzufordern. Dies ist möglich, wenn die Höhe des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt.

In der höchsten Pflegestufe fünf zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung für die häusliche Pflege durch einen Angehörigen 901 Euro monatlich, für die professionelle Pflege zu Hause 1995 Euro monatlich und für die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim 2005 Euro monatlich. Hinzu kommt noch ein so genannter Entlastungsbetrag für Unterstützungsleistungen im Alltag in Höhe von maximal 125 Euro. Unter Berücksichtigung dieser Leistungen verbleibt für den Versicherten ein Eigenanteil, der je nach Region und Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung im Heim sowie für die Investitionskostenpauschale und eine Ausbildungsumlage werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abgedeckt. Um sich gegen diese Forderungen abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.

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Pflegezusatzversicherung - Worauf ist zu achten?

Die private Pflegezusatzversicherung sollte ab Stufe 2 einen einheitlichen Betrag leisten, da es bei stationärer Unterbringung im Pflegeheim ab Stufe 2 keinen Preisunterschied mehr gibt. Bei ambulanten Pflegeleistungen hängen die Kosten von der Pflegestufe ab und dem Umfang der nötigen Hilfe ab und fallen regional unterschiedlich aus. Vor Abschluss einer Versicherung sollte man sich über die Höhe der zu erwartenden Kosten informieren und diese mit den eigenen finanziellen Möglichkeiten vergleichen. Wer eine selbst genutzte Immobilie besitzt und über ein Vermögen verfügt, dass er nicht an seine Nachkommen vererben kann oder möchte, wird einen geringeren Finanzierungsbedarf haben. Auf jeden Fall sollte man in seinen Überlegungen berücksichtigen, dass die Zusatzversicherung lebenslang abgeschlossen wird und die Beiträge in Zukunft ansteigen werden.

Empfehlenswerte Policen sehen keine Wartezeit vor und leisten auch bei rückwirkender Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab diesem Zeitpunkt. Wichtig ist auch die Möglichkeit einer Beitragspause bei finanziellen Schwierigkeiten. Die Beiträge werden in diesem Fall gestundet, ohne dass während der Beitragspause der Versicherungsschutz entfällt.

Vorerkrankungen sollten bei Vertragsabschluss auf keinen Fall verschwiegen werden, da sonst die Versicherung im Pflegefall die Leistung verweigern kann. Bei bestehenden Vorerkrankungen besteht oft die Möglichkeit einer anonymen Voranfrage. So kann verhindert werden, dass nach einer Ablehnung auch andere Versicherer automatisch die Aufnahme verweigern.

Pflegezusatzkostenversicherungen

Bei allen Varianten der Pflegezusatzvorsorge mit Ausnahme der staatlich geförderten Pflegegeldversicherung ist die Höhe Ihres Beitrags von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsantritt abhängig. Bei bestehenden Erkrankungen erhebt der Versicherer einen Risikozuschlag.

Pflegetagegeld

Bei dieser Variante erhalten Pflegefälle einen garantierten Tagessatz und können selber entscheiden, wie das Geld eingesetzt wird. Die Versicherungsleistung erfolgt unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Den höchsten Tagessatz erhält der Versicherte entweder ab Stufe 4 oder Stufe 5. Manche Policen schließen die Kostenübernahme für die ambulante Pflege aus. Wichtig ist eine Beitragsbefreiung bei Eintritt des Pflegefalls. Unterschiedlich gehandhabt wird die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Im Idealfall sollte sich die Zusatzversicherung dem Urteil der gesetzlichen Pflegeversicherung anschließen und keine gesonderten Untersuchungen fordern. Eine Anpassung des Beitrags sollte ebenfalls nicht von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden.

Pflegekostenversicherung

In diesem Fall erhält der Versicherte die von ihm zu tragenden Zusatzkosten erstattet. Häufig werden nur Aufwendungen für Leistungen berücksichtigt, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind. Bei Pflegestufe 1 sind in der Regel keine Leistungen vorgesehen. Nach dem Nachweis der Höhe dieser Erstattung übernimmt die Pflegekostenversicherung die Differenz. Häufig wird diese Differenz nur bis zu einer bestimmten Höhe oder bis zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Durch das Erfordernis einer Antragstellung ist diese Variante der Pflegezusatzvorsorge recht aufwändig, allerdings passen sich die Leistungen der Versicherung automatisch an die Kostenentwicklung an. Eine Beitragsbefreiung im Pflegefall ist meist genauso wenig vorgesehen wie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim.

In der Pflegekostenversicherung sind auch Tarife erhältlich, bei denen die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung pauschal verdoppelt werden. In dieser Variante entfällt die Verpflichtung zur Vorlage von Abrechnungen. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige sehen die Tarife oft niedrigere Leistungen vor. Daher lohnt sich eine solche Versicherung in der Regel nur bei professioneller Pflege zu Hause oder im Heim.

Pflegerentenversicherung

In dieser Variante erhält der Versicherte eine feste Monatsrente abhängig von der Pflegestufe. Die Beitragshöhe wird bei Versicherungsbeginn vertraglich festgelegt und bleibt während der gesamten Zahlungsdauer gleich. Aus diesem Grund sind die Beiträge bei Versicherungsantritt deutlich höher. Im Pflegefall muss der Versicherte in der Regel keine Beiträge mehr bezahlen.

Hier ist darauf zu achten, ob bei der Einstufung als Pflegefall die Kriterien der gesetzlichen Pflegeversicherung maßgeblich sind, oder ob der Versicherer diese Einstufung nach eigenen Vorgaben selber vornimmt. Die Leistung ist an die Höhe des Pflegegeldes gekoppelt und wird bei vielen Verträgen oft erst ab Stufe 4 oder 5 in voller Höhe gewährt. Die Beiträge sind deutlich höher als bei Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherungen. Dafür bekommt der Versicherte bei einer Kündigung einen Teil der eingezahlten Beträge erstattet.

Staatlich geförderte Pflegetagegeld-Versicherung

Diese Variante der Pflegezusatzvorsorge unterscheidet sich von den anderen Pflegezusatzversicherungen durch eine staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr. Diesen Zuschuss beantragt die Versicherung bei der Zulagenstelle und berücksichtigt ihn bei der Beitragsfestsetzung. Die geförderte Pflegezusatzversicherung wird nach dem damaligen Gesundheitsminister auch Pflege-Bahr genannt. Versicherungen, die eine geförderte Pflegezusatzversicherung anbieten, dürfen niemanden aufgrund seiner Gesundheit ausschließen. Der Vertrag darf ferner keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüssen enthalten und die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind von der Höhe her begrenzt. Es ist immer eine Wartezeit von fünf Jahren vorgesehen.

Die Leistungen sind in der Regel zu niedrig, um die zusätzlichen Kosten vollständig aufzufangen. Bei Schwerstpflegebedürftigkeit ist eine monatliche Mindestrente von 600 Euro festgelegt. Der Höhe des monatlichen Beitrages muss mindestens 10 Euro umfassen. Der Beitrag ist auch bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit monatlich weiter zu zahlen. Da dieser Tarif ohne Ausschlüsse arbeitet, kann davon ausgegangen werden, dass die Beiträge in Zukunft stärker ansteigen als bei ungeförderten Policen. Im Extremfall kann die Höhe des Beitrags nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit sogar höher ausfallen als die erbrachte Versicherungsleistung. Für Menschen ohne gravierende Vorerkrankungen sind die ungeförderten Tarife günstiger.

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