Pflegestufe 3 im Überblick und detaillierte Infos

Voraussetzungen und Leistungen

Die bisher höchste Pflegestufe, die die Pflegeversicherung kennt, ist die Pflegestufe 3. Das Gesetz spricht hier von einer Schwerstpflegebedürftigkeit. Damit die Pflegestufe 3 anerkannt wird, sind, wie in allen Pflegestufen, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Seit Januar 2017 gelten die neuen Pflegegrade die die Pflegestufen ablösen. (weiter zu den neuen Pflegegrade)

Die Pflegebedürftigkeit des Patienten muss rund um die Uhr gegeben sein, es muss Hilfe von im Tagesdurchschnitt fünf Stunden notwendig sein. Dabei müssen vier Stunden auf die reine Grundpflege (Hygiene, Mobilität, Ernährung) entfallen. Wer jetzt glaubt, dass es ausreiche, bestimmte Pflegemaßnahmen lediglich in die Nachtstunden zu verlagern, um die Pflegestufe 3 zu erhalten, liegt falsch.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegestufe 3?

Wurde die Pflegestufe 3 festgestellt, so können Patienten Pflegegeld erhalten, wenn sie von Angehörigen, Nachbarn oder anderen Personen gepflegt werden, die keine Pflegeausbildung absolviert haben. Diese Laienpflege mit einem Pflegegeld in Höhe von 700 Euro monatlich dotiert.

Alternativ dazu kann auch der ambulante Pflegedienst die Pflegemaßnahmen übernehmen. Dann werden aber Sachleistungen ausgezahlt, die direkt an den Pflegedienst gehen. Sie können sich auf bis zu 1.550 Euro belaufen.

Werden die Pflegemaßnahmen zwischen Pflegedienst und Angehörigen aufgeteilt, so werden Kombinationsleistungen gezahlt. Diese werden zunächst mit den Leistungen des Pflegedienstes verrechnet. Nicht ausgeschöpfte Zahlungen werden anteilig an die Laienpfleger in Form von Pflegegeld ausgezahlt.

Härtefallregelung in Pflegestufe 3

Ebenfalls kann es zu einer Härtefallregelung in Pflegestufe 3 kommen. Diese ist dann denkbar, wenn die Voraussetzungen für Pflegestufe 3 erheblich überschritten werden. Der Gesetzgeber sieht hierbei vor, dass nachts regelmäßig zwei Personen zur Pflege eingesetzt werden müssen, wenn etwa übergewichtige Pflegebedürftige gelagert werden müssen. Außerdem kann es zu einer Härtefallregelung in Pflegestufe 3 kommen, wenn täglich sieben Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden müssen. Dann müssen allerdings zwei Stunden der Grundpflege auf die Nacht entfallen.

In Härtefällen können die Sachleistungen für die Pflegestufe 3 sich auf bis zu 1.918 Euro monatlich erhöhen. Wer die Laienpflege ausschließlich anwendet, muss sich in Pflegestufe 3 einer quartalsweisen Pflegeberatung unterwerfen, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflege aufzeigt.

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Antrag auf Pflegestufe 3

Der Antrag auf Pflegestufe 3 muss erneut bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Der medizinische Dienst der Krankenkassen prüft daraufhin vor Ort, ob die Voraussetzungen für die Pflegestufe 3 gegeben sind und gewährt oder versagt diese. Wird die Pflegestufe 3 gewährt, dann sind die obigen Sachleistungen, Kombinationsleistungen oder das Pflegegeld zu zahlen. Gleichzeitig sollte der MDK darauf angesprochen werden, ob im Einzelfall ein Härtefall vorliegt, das kann dann gleich mit überprüft werden.


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