Die Pflegekostenversicherung ist weiterhin auf dem Vormarsch
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind zwar auf der einen Seite recht hoch, jedoch stehen die sich daraus ergebenden Leistungen im Pflegefall keineswegs immer in optimaler Relation hierzu. Ganz im Gegenteil – somit ist „guter Rat teuer“. Wie kann eine versicherte Person es ermöglichen, bei minimalem (zusätzlichen) Aufwand ein Maximum an Leistungen zu erhalten? Das Zauberwort heißt in diesem Zusammenhang „Pflegekostenversicherung“. Diese Art der sozialen Absicherung vermag (prozentual) die aus den „herkömmlichen“ Pflegeversicherungen zu erwartenden Leistungen zum Teil gravierend zu erhöhen, wenn der Versicherte zu einem Pflegefall wird.
Diese zusätzlichen Leistungen bzw. Kostenerstattungen der Pflegekostenversicherung:
Dennoch werden Kosten wie, Hotelkosten bei stationärer Pflege oder Kosten für Verpflegung und Unterkunft nicht übernommen.
Allgemein ist zudem anzumerken, dass die Pflegekostenversicherung zwei grundlegende Modelle für Versicherte anbietet. Es werden nicht nur die gesetzlichen Pflegeleistungen prozentual aufgestockt, es wird sondern auch eine halbe beziehungsweise volle Deckung der anfallenden Restkosten, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden, angeboten.
Durch die finanzielle Unterstützung der Pflegekostenversicherung kann die gesamtpflegerische Betreuungssituation der Versicherten um ein Vielfaches gebessert und zum Wohle des Patienten weitaus komfortabler gestaltet werden, denn das eigentliche Leistungspotential kann durch eine Pflegekostenversicherung in bestimmten Fällen um 25 Prozent bis 200 Prozent erhöht werden.
Eine andere Art der Hilfeleistung seitens der Pflegekostenversicherung ist die Beteiligung an den überschüssigen Beträgen, welche im Vergleich zum Leistungserhalt durch die Pflegeversicherung im Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand für bestimmte medizinische Maßnahmen verbleiben, die aber nicht vom Pflegebedürftigen (Eigenanteil) gezahlt werden können.
Die Leistungen müssen durch Nachweise bzw. Rechnungen belegt werden. Dies bedeutet, dass Leistungen oftmals zweckgebunden sind und die Pflegekostenversicherung keinen pauschalen Betrag auszahlt. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Gesamtleistung, die sich aus der Summe von der gesetzlichen Pflegeversicherung und der Pflegekostenversicherung ergibt, die tatsächlich anfallenden Kosten nicht übersteigen und somit nicht den Rahmen sprengen darf. Die Leistungen, die im Pflegefall erbracht werden, können von Anbieter zu Anbieter oder von Tarif zu Tarif variieren und werden bei Vertragsabschluss genau aufgestellt. Hier wird die Beitragshöhe am Alter und am Gesundheitszustand des Versicherten angepasst. Der Gesundheitszustand wird durch eine Gesundheitsprüfung ermittelt, was wiederrum dazu hinausführt, dass es keinen pauschalen Betrag gibt.
Im Jahre 2017 führte Stiftung Warentest eine umfassende Begutachtung der Pflegekostenversicherung durch. Dabei wurden Kriterien, die die Bewertung beeinflusst haben, genau untersucht. Diese Kriterien waren das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Leistungsverteilung. Darüber hinaus wurde darauf geachtet, ob es eine Wartezeit bei der Pflegekostenversicherung gibt, vierwöchige Klinikaufenthalte übernommen werden und ob dem Versicherten Dynamik angeboten wird. Die untersuchten Angebote der Pflegekostenversicherung schneiden mit einer guten Bewertung ab, auch zeigt es sich, dass unter den Anbietern keine größeren Qualitätsschwankungen vorgefunden werden. Des Weiteren ist zu ergänzen, dass die Pflegekostenversicherung von den privaten Pflegezusatzversicherungen die preisgünstigste Versicherung ist.
Durch Pflegekosten-Experten werden unabhängige Informationen zum Thema Pflegekostenversicherung bereitgestellt. Es wäre zudem für Sie von Vorteil, wenn Sie genaue Vorstellungen über Ihre künftige Pflege hätten, da der Anbieter so mit passenden Angeboten auf Sie zukommen kann. Fordern Sie Ihren Vergleich der verschiedenen Tarife an um den richtigen Anbieter zu finden. Nutzen Sie dazu unser Vergleichs-Formular.