A B G H K P T V Z

In unserem Pflege-Lexikon wollen wir Ihnen interessante Begriffe vorstellen und kurz erläutern.

Sollten Sie Anregungen oder Ergänzungsvorschläge haben, so senden Sie uns diese per Mail. Wir werden diese Vorschläge prüfen und ggf. an dieser Stelle veröffentlichen.


Übersicht zum Buchstaben A

  • Der Altenbericht befasst sich mit der Entwicklung der älteren Generation in Deutschland. Die Gesamtsituation wird betrachtet. Das Alter wird immer höher, im Gegensatz dazu steht die Finanzsituation. Die Geldmittel reichen für ein angemessenes Leben oft nicht aus. Bei einer Pflegebedürftigkeit ist es deshalb gut, wenn man eine Pflegekostenversicherung abgeschlossen hat.

  • Im Altenheim kümmert sich geschultes Personal um die Bedürfnisse älterer Menschen. Pflegebedürftige haben unter Umständen einen Anspruch auf einen Platz im Altenheim, der von der Pflegeversicherung getragen wird. Eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung übernimmt ebenfalls bestimmte Leistungen bei einer Pflege im Altenheim.

  • Der Begriff Altenhilfe umfasst Maßnahmen zur Unterstützung älterer Menschen. Das können zum Beispiel eine Unterbringung im Altenpflegeheim oder die Pflegeleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein. Einige Angebote werden von der Pflegeversicherung getragen, wieder andere von einer Pflegezusatzversicherung. Auch private Leistungen im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe sind in der Altenhilfe denkbar.

  • Der Altenmarkt behandelt den Austausch finanzieller Mittel zwischen den Institutionen der Altenhilfe und den Personen, die diese beanspruchen. Es stellt sich heraus, dass eine große Lücke bei den gesetzlichen Leistungen und den Bedürfnissen der Menschen klafft. Diese zu schließen, wird nur durch private Vorsorge wie eine private Pflegeversicherung möglich sein.

  • Das Altenpflegegesetz ist am 01.08.2003 in Kraft getreten. Im Altenpflegegesetz werden die Belange der Ausbildung zum/r Altenpfleger/in geregelt. Hierin eingeschlossen ist beispielsweise der Erwerb des Wissens, was die Leistungen der Pflegeversicherung sind und für wen sich eine Pflegekostenversicherung bzw. eine Pflegezusatzversicherung anbietet.

  • Im Altenpflegeheim werden pflegebedürftige und chronisch kranke ältere Menschen von Fachpersonal umfangreich betreut. Die Betreuung in einem Altenpflegeheim kann hohe Kosten verursachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung tritt nur bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen ein. Eine private Pflegezusatzversicherung bzw. Pflegekostenversicherung bietet oftmals einen größeren, finanziellen Spielraum.

  • Alljährlich wird unter 1.000 Personen ab 50 Jahren eine Umfrage durchgeführt: der Altenpflegemonitor. Darin geht es hauptsächlich um die Erwartungen an die Altenhilfe. Der Altenpflegemonitor berücksichtigt auch die finanzielle Seite im Alter. Vordergründig heißt es, dass die Leistungen zu teuer sind. Hilfe bekommt man durch die Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherung.

  • In einer Altentagesstätte bekommen ältere Menschen die Möglichkeit, ihren Tag sinnvoll im Kreise anderer Menschen zu verbringen. Das ist im Alter sehr wichtig. Leider hat eine Altentagesstätte oftmals ihren Preis. Eine Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegekostenversicherung kann helfen, damit ältere Menschen ebenfalls einen Platz im aktiven Leben haben.

  • Mit einer Altenwohnung soll es älteren Menschen ermöglicht werden, solange es geht, eine eigenständiges Leben in einer abgetrennten Wohneinheit zu führen. Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um Wohnanlagen, die speziell auf die Bedürfnisse ihrer Bewohner abgestimmt ist. Eine Altenwohnung oder eben das "Betreute Wohnen" kann durch die Leistungen einer privaten Pflegeversicherung mitfinanziert werden.

  • Pflegebedürftigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Unterbringung in einem Pflegeheim. Heute nehmen viele Menschen die ambulante Pflege in Anspruch. Ist man als pflegebedürftig eingestuft, werden die Grundleistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Für weiterführende Leistungen oder eine grundsätzliche Kostenübernahme ohne Pflegestufe, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung zu empfehlen.

Übersicht zum Buchstaben B

  • Bei der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit wird eine genaue Anamnese mittels eines Fragenkataloges erstellt, worin die Fähigkeiten nach einem Punktesystem bewertet werden. Aus diesem Punktesystem ergibt sich der Barthel-Index. Ob und welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt, richtet sich ebenfalls nach dem Barthel-Index. Auch die Pflegekostenversicherung möchte Einblick in den Barthel-Index nehmen.

  • Das Ziel des Konzepts „Betreutes Wohnen“ ist es, ältere Menschen auch bei eingeschränkter Beweglichkeit und zunehmender Pflegebedürftigkeit in ihrer vertrauten Umgebung ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Dabei wird die Übernahme der Leistungen durch Pflegepersonal oftmals nur mit einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung abgedeckt.

  • Die Bewohner eines Altenheimes oder einer Anlage für betreutes Wohnen können auf die Hilfe von geschultem Personal zugreifen. Die Leistungen reichen von der Lieferung des Mittagessens bis hin zur Rund – um - Betreuung bei Pflegebedürftigkeit. Die Bewohner können zusätzliche Leistungen erhalten. Jedoch tritt dafür oft nur eine Pflegezusatzversicherung ein.

Übersicht zum Buchstaben G

  • Der Gemeindedienst zählt zur ambulanten Altenhilfe. Er wird von den Kirchengemeinden organisiert. Diese stellen Pflegepersonal ein und bezahlen sie auch. Der Gemeindedienst steht nicht jedermann zur Verfügung. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Eine private Pflege-Versicherung stellt die Pflege auch sicher, wenn man nicht den Gemeindedienst in Anspruch nehmen kann.

  • Die geriatrische Klinik behandelt typische Erkrankungen im Alter. Die medizinische Betreuung hängt leider heute oft von den finanziellen Möglichkeiten ab. Um einen finanziellen Notstand vorzubeugen und eine gute Behandlung in der Geriatrischen Klinik zu erhalten, ist der Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung anzuraten.

  • Übersetzt bedeutet Gerontologie die Wissenschaft des Alter(n)s. Der Mensch wird gesundheitlich, geistig und körperlich betrachtet. Die Gerontologie bildet die Grundlage der Betreuung von älteren Menschen. Sie ist ebenfalls ein Unterrichtsfach bei der Ausbildung zum/r Altenpfleger/in. Stark angelehnt an die Erkenntnisse aus der Gerontologie sind auch die Leistungen der privaten Pflegeversicherung.

  • Früher kümmerten sich die Jungen um die Alten. Die Geschichte der Altenpflege hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Heute leben die Generationen nicht mehr unter einem Dach. Die Pflege der Alten erfolgt durch Personal im eigenen Zuhause oder in einem Heim. Die Kosten deckt eine Zusatz-Pflegeversicherung ab.

Übersicht zum Buchstaben H

  • Die häusliche Pflege ermöglicht es alten und pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen vier Wänden ein selbstständiges Leben zu führen. Benötigte Hilfeleistungen erfolgen durch die häusliche Pflege. Das können Einkäufe genauso sein wie Hilfe bei Toilettengängen, Essen oder ähnlichem. Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung stellt die Finanzierung der verschiedenen Leistungen sicher.

  • Das Heimgesetz gilt für Pflegeheime, in denen alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen untergebracht sind. Unter anderem findet man im Heimgesetz Regelungen zur Zahlung der Kosten des Heimplatzes. Diese fallen unterschiedlich aus. Um alle eventuellen, finanziellen Risiken abzusichern, ist eine Pflegekostenversicherung empfehlenswert.

    Ein Vergleich der Pflegekostenversicherung bringt dabei Licht in den Tarifdschungel.

  • Der Höchstbeitrag einer privaten Pflegeversicherung bemisst sich an dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser wird jährlich neu festgelegt. Der Höchstbeitrag der Pflegeversicherung wird selten verlangt. Es gibt Einstufungen nach Alter, Tätigkeit und Geisteszustand. Der Höchstbeitrag der Pflegeversicherung wird stellenweise bei Versicherten ab dem 50. Lebensjahr festgelegt.

  • Ein Hospiz steht Sterbenden und ihren Angehörigen offen. Die Betreuung des Sterbenden findet entweder in Form der häuslichen Pflege statt oder in einem Hospiz. Die Sorge gilt nicht nur dem Sterbenden, sondern ebenfalls dessen Angehörigen. Die Tätigkeit in einem Hospiz erfolgt oft ehrenamtlich. Eventuelle Kosten für Leistungen übernimmt eine Pflegeversicherung.

Übersicht zum Buchstaben K

  • Die Kinästhetik befasst sich mit Bewegungsmustern des Menschen. Im Falle einer Krankheit kann die Kinästhetik Aufschluss über Diagnose und Heilmaßnahmen geben. In der Pflege spielt die Kinästhetik ebenfalls eine große Rolle. Viele Bewegungsübungen bringen eine Verbesserung des Wohlbefindens. Die Kosten für speziell geschultes Personal übernimmt eine Pflegezusatzversicherung.

  • Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehört auch die Kurzzeitpflege. Darunter versteht man die vollstationäre Pflege einer kranken oder anderweitig pflegebedürftigen Person. Die Dauer der Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Jahr begrenzt. Darüber hinausgehende Pflegemaßnahmen können durch eine private Pflegezusatz Versicherung übernommen werden.

Übersicht zum Buchstaben P

  • Die Leistungen der Pflegeversicherung bestehen entweder aus Geld- oder aus Sachleistungen. Die Geldleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung heißt Pflegegeld. Diese wird gezahlt, wenn der Pflegebedürftige selbst die täglichen Verrichtungen wie Körperpflege oder Hauswirtschaft abdecken kann. Eine Pflegezusatzversicherung steht ebenfalls im Pflegefalle mit Geldleistungen zur Seite. Diese zählt zu den privaten Pflegeversicherungen.

  • Eine Pflegehilfe ist eine Person, die den Haushalt und im bedingten Maße auch die Pflege bedürftiger Menschen im eigenen Hausstand übernimmt. Es gibt verschiedene Arten von Pflegehilfe. Einige übernehmen nur die hauswirtschaftlichen Angelegenheiten, andere erledigen die Pflege der bedürftigen Person. Die Leistungen werden durch die Pflegeversicherung getragen.

  • Zur Pflege von pflegebedürftigen Personen sind oftmals spezielle Pflegehilfsmittel erforderlich. Die Kosten dafür muss die Krankenkasse, genauer gesagt die Pflegeversicherung, tragen. Diese leistet aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, die das Pflegehilfsmittel erfüllen muss. Geringe Einschränkungen dagegen gibt es bei der privaten Pflegekostenversicherung.

  • Durch die Pflegereform 2008 haben sich einige Änderungen in den Leistungen der Pflegeversicherung ergeben. Diese wurden analog den Leistungen der Krankenversicherung erheblich eingeschränkt. Die Absicherung mit einer privaten Pflegeversicherung ist eine gute Vorsorgemaßnahme. Es gibt verschiedene Arten der privaten Pflegeversicherung, mit denen man die Neuerungen der Pflegereform ausgleichen kann.

  • Die Leistungen der Pflegeversicherung bestehen nicht nur aus Geldleistungen. Häufig wird eine Pflegesachleistung erbracht. Die Pflegesachleistung beinhaltet die häusliche Pflege und die Grundpflege. Voraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Eine weitere Absicherung im Pflegefall erlangt man durch den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung oder Pflegekostenversicherung.

  • Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss man in eine der drei Pflegestufen eingeordnet werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung sieht Leistungen bis zu einem Wert von etwa 1.900 € monatlich vor. Da dieser Betrag im Pflegefall oft bei Weitem nicht ausreicht, ist man mit einer privaten Pflegekostenversicherung gut beraten.

Übersicht zum Buchstaben T

  • Eine Tagesklinik ist eine Form von Krankenhaus, bei der der Patient täglich in sein Zuhause zurückkehrt. Laut Studien bestehen bessere Heilungschance, wenn der Erkrankte täglich in seine vertraute Umgebung zurück kann. Die geringeren Kosten als bei einem vollstationären Aufenthalt trägt die Krankenkasse. Zusätzliche Pflegeleistungen werden durch die Pflegeversicherung übernommen.

  • In der Tagespflege haben Angehörige die Möglichkeit, die Pflegebedürftigen tagsüber in entsprechenden Einrichtungen betreuen zu lassen. Dies nehmen vor allem berufstätige Pflegende in Anspruch. Die Kosten für eine Unterbringung werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Pflegeleistungen ist eine Pflegezusatzversicherung zu empfehlen.

Übersicht zum Buchstaben V

  • Die vollstationäre Pflege wird in Pflegeheimen und Krankenhäusern angeboten. Während man in Krankenhäusern nur bei einer Erkrankung Anspruch darauf hat, ist im Pflegeheim bei dem Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung die vollstationäre Pflege möglich. Die Kosten die vollstationäre Pflege werden über die Pflegeversicherung abgerechnet.

Übersicht zum Buchstaben Z

  • Kommt es zu einem Pflegefall im Haushalt, sind Umbaumaßnahmen erforderlich. Diese sind kostenintensiv. Man hat die Möglichkeit, Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen zu bekommen. Die gesetzlichen Pflegeversicherungen gehen geizig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln um. Es lohnt sich, bereits vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit durch eine Pflegezusatzversicherung für zusätzliche Sicherheit zu sorgen.