Was sind die Pflegestärkungsgesetze?
Seit Ende 2015 sind in Deutschland 2,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen wobei die Zahl in den nächsten 15 Jahren wahrscheinlich auf rund 3,5 Millionen steigen wird. Die im 1995 eingeführte Pflegeversicherung ist immer noch intakt, jedoch wurde nach Wegen gesucht die Pflege und Unterstützung der Pflegebedürftigen, ihrer Familien und den Pflegekräften zu verstärken. Deshalb wurde von der Bundesregierung am 1. Januar 2015 das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft gesetzt. Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) folgte am 1. Januar 2016. Und zuletzt folgte das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) am 1. Januar 2017.
Das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
Durch die demografische Entwicklung musste die gesetzliche Pflegeversicherung auch in Deutschland angepasst werden. Das führte zur Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Ein Teil des eingezahlten Geldes fließt nun in Pflegevorsorgefonds die helfen sollen die Pflege nachhaltig zu sichern und die weitere Erhöhung der Beitragssätze zu mildern. Dazu können Leistungen seitdem her auch individuell in Anspruch genommen werden.
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist die Reform die die meisten Veränderungen gebracht hat. Bei ihr mussten sich alle Seiten zusammen an den Tisch setzten. Mit dieser Reform wurde mehr Individualität in die Pflege eingeführt. Auch ist es Teil dieser Reform gewesen die vorherigen 3 Pflegestufen durch die 5 neuen Pflegegrade zu ersetzten. Betont wird nun das durch gezielte Hilfe die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und seine Mobilität erhalten und gestärkt wird. Um dies zu finanzieren wurde der Beitragssatz am 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben.
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Das Hauptziel des dritten Pflegestärkungsgesetzes ist das die Pflege vor Ort stattfindet. Auch die Pflegeberatung soll besser werden, damit sich die Pflegebedürftigen und ihre Familien gut über die Pflegeversicherung und ihre Leistungen informieren können. Die Altenpflegekräfte sollen nun auch besser bezahlt werden. Dazu ist wichtig das der Schutz vor Pflegebetrug wirksam erhöht werden soll, mithilfe von besseren und ausgebauten Kontrollmöglichkeiten um die Versichertengemeinschaft besser zu schützen.