Wie sieht es aus mit den Leistungen, wenn ich einen Auslandsaufenthalt plane?


Plant der Versicherte einen Aufenthalt im Ausland, so ist während der Abwesenheit nicht mit Leistungen der Pflegeversicherung zu rechnen, sollte es sich um einen längeren Aufenthalt als sechs Wochen handeln.

Bei kurzen Auslandsbesuchen oder im Urlaub kann sich der Versicherte auch weiterhin auf Pflegegeld einstellen. Zudem kann eine Pflegekraft spezielle Sachleistungen beantragen. Die Sachleistungen richten sich dann nach den Pflegesachleistungen des jeweiligen Aufenthaltslandes. Wer innerhalb Europas einen Aufenthalt plant, kann inzwischen bereits auf die deutsche Pflegeversicherung und ihre Leistungen zurückgreifen, auch wenn er sich dauerhaft im Ausland aufhält.



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