Wie sehen die Regeln bei einer Kündigung der privaten Pflegezusatzversicherung aus?


Die private Pflegezusatzversicherung kann zwar gekündigt werden, allerdings ist hier eine gewisse Frist zu beachten. Meist ist die Kündigung erst nach drei Jahren möglich. Ausnahme ist eine Beitragserhöhung bei der Pflegezusatzvorsorge, der keine Leistungserhöhung folgt. In diesem Falle kann der Versicherte jederzeit die Kündigung beantragen und aussteigen.

Bei den Kündigungsfrsiten sind allerdings Unterschiede, je nach Art der Kündigung. Ordentliche Küdigungen haben andere Kündigungsfristen wie etwa ausserordentliche Kündigungen.



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