Wann endet meine private Pflegezusatzversicherung?


Die Pflegezusatzversicherung endet mit dem Tod des Versicherten. Gibt es eine mitversicherte Person, so kann diese den Vertrag weiterführen, wenn eine entsprechende Übernahmeerklärung erfolgt. Das Ende der privaten Pflegezusatzversicherung tritt aber auch in Kraft, wenn der Versicherte ins Ausland auswandert. Damit ist kein vorübergehender Aufenthalt in einem anderen Land gemeint, sondern ein längerfristiger Wechsel des Wohnsitzes. Unter Umständen kann mit der Versicherung aber ein Abkommen geschlossen werden, das eine weitere Inanspruchnahme der Pflegezusatzversicherung ermöglicht.



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