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Private Pflegeversicherung

 

Allgemeines zur privaten Pflegeversicherung

Auf den Punkt gebracht: im Ernstfall – sprich: wenn eine Person zum Pflegefall wird – werden die zu erwartenden Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Weitem nicht ausreichen. Muss aber deshalb im Falle einer (plötzlichen) geistigen, psychischen oder körperlichen Erkrankung bzw. aufgrund eines Unfalls mit einer drohenden Armut im Alter gerechnet werden? Den aktuellen Gegebenheiten zufolge kann dieses erschreckende Risiko in der Tat nicht ausgeschlossen werden – ganz im Gegenteil. Fakt ist, dass die Pflegekosten über kurz oder lang noch weiter kontinuierlich ansteigen werden, um die Kosten der Versicherungsunternehmen bzw. der Krankenkassen zu decken, denn die zu erwartende Lebensdauer eines jeden Menschen innerhalb unserer Gesellschaft wird aufgrund des herausragenden, technischen und medizinischen Fortschritts gleichzeitig kontinuierlich steigen. Natürlich ist dieses eine überaus positive Nachricht – nicht aber im Zusammenhang mit der aktuellen Situation der Sozialversicherungen.

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Was also tun, um im nicht hohen Alter einer drohenden Armut ausgesetzt zu sein? „Langfristig planen – und vorsorgen“ lautet in dieser Hinsicht die Devise. Ein Beispiel: Ein Pflegeplatz, also die Unterbringung eines Patienten in einem geeigneten Pflegeheim schlägt aktuell mit einem monatlichen Aufwand von mindestens 3.800 € (oder mehr) zu Buche. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen unterstützen ihre Versicherten im Pflegefall jedoch lediglich mit einem maximalen Betrag von 1.432 € je Monat. Daraus ergibt sich eine monatliche „Unterdeckung“ von mindestens 2.300 € - wie soll „Otto Normalverbraucher“ diese Differenz Monat für Monat aufbringen?

Auch wenn der Pflegeplatz des Patienten in den eigenen vier Wänden ist, sind die Pflegekosten für die dortige medizinische Betreuung bzw. die kompetente Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst überaus kostspielig. Die damit verbundenen Kosten werden ebenfalls in keiner Weise durch die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt.

Aus diesen Gründen ist demnach in vielen Fällen die Mithilfe der nächsten Angehörigen des Pflegebedürftigen erforderlich. Kann aber diese Möglichkeit – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Anspruch genommen werden, so bleibt im Endeffekt einzig der Gang zum Sozialamt. Für die meisten Menschen ist dieses aber eine denkbar beängstigende Vorstellung. Die optimale Lösung ist daher der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Eine private Pflegeversicherung dient vor allem der langfristigen finanziellen Absicherung. In diesem Zusammenhang darf selbstverständlich auch nicht das Wohl der nächsten Angehörigen außer Acht gelassen werden, denn im Ernstfall kann bekanntlich durch die Sozialkasse das Vermögen der Familie der pflegebedürftigen Person zur Deckung entstandener Kosten genutzt werden. Nicht nur die finanzielle Sicherheit spielt in diesem Zusammenhang also eine entscheidende Rolle, sondern auch die körperliche und seelische Entlastung der Angehörigen.

Unterschiedliche Versicherer bieten ihren Kunden beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung die Möglichkeit einer so genannten Kostendynamik. Auf diese Weise können – ganz im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung – eventuelle Kostensteigerungen flexibler gestaltet werden.

Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist zumeist allerdings mit einem recht hohen, finanziellen Aufwand verbunden. Zwar ist die Beitragsberechnung an bestimmte Faktoren geknüpft (z. B. Alter, Berufsstand etc.), jedoch liegt die ungefähre Beitragshöhe pro Monat für einen 35jährigen Angestellten mindestens bei 180 € und 200 €. Freilich sind auch günstigere Tarife im Angebot, allerdings ist hierbei nicht selten Vorsicht geboten: entsprechen die angepriesenen Leistungen tatsächlich in jeder Hinsicht den Tatsachen? Welche möglichen „Fußangeln“ verbergen sich dahinter? Eine ausführliche, fachlich kompetente Beratung Pflegeversicherung ist demzufolge unabdingbar.

Dennoch ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung eine überaus lohnenswerte Investition in die eigene Gesundheit – auch im Hinblick auf das Wohl der nächsten Angehörigen. Je früher eine solche Versicherung abgeschlossen wird, desto besser. Zu beachten ist, dass die Beiträge bei Eintritt in die Versicherung mit dem Alter des potentiellen Versicherungsnehmers zum Teil rapide ansteigen: ab dem 50. Lebensjahr ist der Abschluss einer privaten Versicherung für „Otto Normalverbraucher“ oftmals unerschwinglich. Folglich kann unter diesen Voraussetzungen – auch im Hinblick auf die stetig steigenden Kosten für Arzneimittel und medizinische Instrumente – am Ende eines Monats der Blick in die Haushaltskasse überaus ernüchternd sein.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, in der die zu entrichtenden Beiträge anhand eines speziellen Umlageverfahrens ermittelt werden, bildet man in der privaten Pflegeversicherung so genannte Rückstellungen. Diese Verfahrensweise dient einzig und allein der Abdeckung des Pflegerisikos der versicherten Personen, welches ja mit höherem Alter kontinuierlich steigt.

Die Art bzw. der Umfang der zu erwartenden Leistungen aus der Pflegeversicherung ist in der Regel abhängig von der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ermittelten Pflegestufe. Ebenfalls relevant ist dabei freilich auch die Tatsache, ob die pflegebedürftige Person stationär oder ambulant gepflegt wird; generell aber gilt, dass sich die Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung im Vergleich mit der gesetzlichen Pflegeversicherung nur unwesentlich unterscheiden.