Allgemeines zum Thema Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wurde vor mehr als 20 Jahren ins Leben gerufen: zum 1. Januar 1995 trat die gesetzliche Pflegeversicherung als die so genannte 5. Säule der Sozialversicherungen in Kraft.

Weiterführende Informationen zum Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung finden Sie hier oder auf den Seiten von Bund.de.

Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, deren Grundprinzip darauf basiert, im Falle eines eingetretenen Pflegebedarfs im Hinblick auf die medizinische sowie ebenso die hauswirtschaftliche Versorgung des Betroffenen eine optimale Unterstützung zu gewährleisten. Der sich in einer solchen Situation jeweils ergebene Kostenanteil wird seitens der Versicherer – in der Regel anteilig – für die Dauer von einem halben Jahr oder länger gewährt. Dabei beziehen sich die damit verbundenen Leistungen entweder auf die häusliche Betreuung oder auf die stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen also den Pflegeplatz. Nach dem deutschen Sozialgesetzbuch XI ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung, welche der „sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz“ dienlich sein soll.

Jedoch sind die Personen von der privaten Pflegeversicherungspflicht ausgenommen, welche (für einen unbestimmten, langfristigen Zeitraum, dessen Dauer nicht absehbar ist) stationär gepflegt und betreut werden und bereits von anderen Institutionen Leistungen erhalten. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es sich hierbei um Leistungen aufgrund einer bestehenden Pflegebedürftigkeit handelt, welche aus einem Arbeits- oder auch Dienstunfall resultiert. Diese Ausnahme schließt allerdings nicht die Versicherungspflicht der betroffenen Familienangehörigen aus. In Anbetracht der Tatsache, dass allein hierzulande mehr als 2 Millionen Menschen (dauerhaft) auf eine (intensive) medizinische bzw. pflegerische Unterstützung angewiesen sind, kann die Einführung der Pflegeversicherung selbst im Nachhinein noch als überaus vorteilhaft und zukunftsorientiert bewertet werden. In der Tat ist diese große Zahl pflegebedürftiger Personen sehr erschreckend: sowohl Kinder und Jugendliche, als auch junge und ältere Erwachsene können gewissermaßen von einem Tag auf den anderen davon betroffen sein, für einen bestimmten Zeitraum (bzw. langfristig) eine medizinische Betreuung in Anspruch nehmen zu müssen, weil sie aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung die „typischen“ Aufgaben des Alltags nicht mehr selbständig bewerkstelligen können.

Grundsätzlich greift die gesetzliche Pflegeversicherung, um im Falle einer stationären Unterbringung die pflegebedürftige Person auch in finanzieller Hinsicht zu entlasten, aber vor allem, um dem Pflegebedürftigen bzw. dessen Angehörigen bei der ambulanten Versorgung innerhalb der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses zu helfen.

Generell unterscheidet man drei Arten der Pflegeversicherung.

Auf der einen Seite ist in dieser Hinsicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung die Rede,

von der privaten Pflegeversicherung

sowie andererseits von der so genannten (freiwilligen) Pflegezusatzversicherung

Die privaten Pflegeversicherungen werden dabei immer wichtiger und sind sogar in der neuen Pflegereform von 2017 von Seiten der Regierung fester Bestandteil der Pflegereform. Förderungen der privaten Pflegezusatzversicherung sind im Gespräch sowie private Basis Tarife. Mehr zur Pflegereform finden Sie hier.

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll in erster Linie dazu beitragen, den Pflichtversicherten gegenüber einem möglichen finanziellen Risiko im Fall einer eintretenden Pflegebedürftigkeit abzusichern (sprich: Grundsicherung), was aber dahingegen nicht auch bedeutet, dass es sich bei dieser Versicherungsform um eine Vollversicherung handelt. Vielmehr soll diese Versicherungsform lediglich eine unterstützende Hilfsmaßnahme sein, die allerdings ebenso die Eigenleistungen der Betroffenen bzw. die Unterstützung anderer Institutionen erfordern kann.

Darum ist auch von Seiten der Politik angeraten sich zusätzlich freiwillig privat abzusichern. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten. Eine private Pflegezusatzversicherung muss nicht zwingend teuer sein - vergleichen Sie selbst.