Muss ich mit Wartezeiten rechnen in der privaten Pflegezusatzversicherung?


Beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung muss neben dem Vergleich der Preise auch auf die Wartezeit geachtet werden. Viele Anbieter ermöglichen die Verwendung der angebotenen Leistungen erst nach einigen Jahren nach dem Unterschreiben des Vertrages. In der Regel liegt der Durchschnittswert bis die Leistungen wirksam werden bei rund drei Jahren. Es gibt aber auch Anbieter, die ohne Wartezeit arbeiten und es dem Versicherten dadurch leichter machen. Wartezeit kann zudem bedeuten, dass nicht ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit eine Leistung zu erwarten ist, sondern erst etwa ein viertel Jahr später.



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