Kann eine private Pflegezusatzversicherung die Leistung verweigern? Unter welchen Voraussetzungen?


Ja, sie kann. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft nach, welche Pflegestufe erreicht ist und ob überhaupt eine Pflegebedürftigkeit vorhanden ist. Sollte sich herausstellen, dass kein richtiger Pflegefall vorliegt, so können Leistungen verweigert werden. Auch wer die nötige Untersuchung des Pflegebedürftigen in dessen Wohnbereich ablehnt, riskiert eine Verweigerung der nötigen Leistungen durch die Pflegekasse. Denn die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst ist Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben.



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