Was heißt dynamische Anpassung in Bezug auf Leistung und Beitrag?


Per Vertrag wird ein gewisser Zeitraum festgelegt - zum Beispiel fünf Jahre. Jeweils einmal innerhalb dieses Zeitraumes erhöht sich der Beitrag für die Pflegeversicherung um einen bestimmten Wert, der ebenfalls prozentual vereinbart wird. Ziel ist es, der Inflation sowie der steigenden Kosten entgegenzuwirken. Neben den Beiträgen können aber auch Leistungen erhöht werden. Wird demnach eine Beitragserhöhung abgelehnt, so kann auch keine Leistungssteigerung erfolgen. Ansonsten hat der Versicherte das Recht, eine Kündigung der Versicherung zu veranlassen.

Erst in diesem Jahr wurden die Leistungen der Pflegestufen verbessert, zum Beispiel für Sachbeiträge wie folgende Tabelle zeigt:

Pflegstufe Leistungen Sachbeiträge vor 2008 Leistungen Sachbeiträge ab Januar 2010 Leistungen Sachbeiträge seit 01.01.2012
1 384 EUR 440 EUR 450 EUR
2 921 EUR 1040 EUR 1100 EUR
3 1432 EUR 1510 EUR 1550 EUR


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