Wann Versicherer informiert werden müssen
Ihre Eltern sind pflegebedürftig und brauchen Unterstützung im Alltag? Zudem arbeiten Sie und haben keine Zeit die benötigte Unterstützung Ihren Eltern anzubieten? In diesem Fall würde ein Pflegeheim in Frage kommen. In einem Pflegeheim sind pflegebedürftige Menschen, die tagsüber, nachts oder auch ganztägig untergebracht sind. Professionelle Pflegekräfte arbeiten in dieser Einrichtung.
Wie bekannt, ist niemand vor dem Risiko geschützt, irgendwann im Alter pflegebedürftig zu werden. Häufig sind ältere Menschen betroffen, dennoch können jüngere Menschen, die beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Krankheit durchlebt haben oder durchleben, betroffen sein. Es könnte dazukommen, dass Sie Ihre Eltern bei der Pflege nicht unterstützen können und diese aufgrund dessen in ein Pflegeheim ziehen. Der Aufenthalt ihres Elternteils könnte auf eine kurze Zeit beschränkt sein oder auf eine längere. Bei einem langen Aufenthalt kann man schlussfolgern, dass der bisherige Wohnsitz, sei es die Wohnung oder das Haus, leer steht. In so einem Fall sind Sie als Familienangehöriger dazu verpflichtet, die Versicherung unverzüglich darüber zu informieren. Die Versicherer, die informiert werden müssen, sind die Gebäude- und Hausratversicherer. Denn falls die Immobilie leer stehen sollte, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass in die Immobilie eingebrochen wird oder Schäden wie beispielsweise Wasserschäden entstehen können. Wenn Sie die Versicherer nicht informiert haben sollten, müssen Sie im Falle eines Schadens selbst für diese aufkommen und aus eigener Tasche zahlen.
Wie oben erwähnt, stehen Immobilien leer, wenn der Eigentümer in ein Pflegeheim ziehen. In so einem Fall kann es laut Versicherer zu einer Gefahrenerhöhung kommen, weshalb ein Zuschlag auf die bereits existierende Versicherungsprämie erfordert wird. Wer aber zum Beispiel zwei bis drei Monate im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist, leistet weiterhin die bereits vorhandene Versicherungsprämie. Hier ist die Rede von Leerstandsfristen, die bis zu drei Monaten gehen können. Zumal die Versicherung in so einem Fall mit der Kündigung drohen kann, ist es empfehlenswert, die Versicherung bei Auftreten eines Leerstandes so schnell wie möglich zu informieren.
Im Falle einer Kontaktierung der Versicherer, wird Ihnen ein reduzierter Versicherungsschutz angeboten. Hierbei empfiehlt es sich ebenso, dass Sie dieses Angebot gut überprüfen, da ein reduzierter Versicherungsschutz bedrohlich werden kann. Außerdem sollte man während des Leerstandes in der Immobilie oftmals nach dem Rechten sehen. Wasserhähne sollten zugedreht und Heizungen sollten im Winter eingeschaltet sein. Zudem ist es verpflichtend, dass Fenster und die Haustür geschlossen sind.