Die Absicherung für Angehörige
Wie wir es in der letzten Zeit gesehen haben, ist die Gesundheit das wichtigste im Leben. Ohne einer stabilen Gesundheit, ist nichts mehr von Bedeutung. Doch wenn einmal die Pflegebedürftigkeit eintritt, muss geschaut werden, wie man sich das Leben so einfach und vorzüglich wie möglich gestalten kann.
Dies ist aber ohne einer Pflegeperson nicht möglich. Die Pflegeperson steht Ihnen bei schwierigen Stunden zur Seite und unterstützt Sie im Alltag. Eine Pflegeperson kann ein Familienangehöriger oder eine Person, die es beruflich ausübt sein. Der Pflegende, der zur Familie gehört muss sein Leben um helfen zu können, umorganisieren. Das heißt, dass versucht wird, zwischen dem Arbeitsleben und dem Leben zuhause eine Balance zu schaffen und beide Seiten so gut wie es geht ranzugehen. Um eine solche Balance zu kriegen, arbeiten viele Angehörige weniger oder im schlimmsten Fall auch gar nicht mehr. So widmen sie sich voll und ganz dem Pflegebedürftigem. Dieser Einsatz wird natürlicherweise gut gesehen und belohnt. Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige einen Beitrag in die Rentenversicherung ein. Es wird davon ausgegangen, dass der Pflegende seinen Angehörigen unterstützt, um ihm zu helfen und daraus nicht Geld zu machen. Dennoch müssen Sie beachten, dass nicht jede Pflege sich auf die Rente auswirkt. Sie müssen, um eine Renteneinzahlung zu erhalten, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese wären zum einen, dass Sie eine Person pflegen, die Pflegegrad 2 oder höher besitzt. Zudem muss die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tagen, benötigen. Außerdem dürfen Sie neben dieser Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Auch wird überprüft, ob der Pflegebedürftige die Hilfe benötigt. Dies wird von dem medizinischen Dient der Krankenversicherung überprüft. Der Wohnsitz des Pflegebedürftigen muss in der EU oder in der Schweiz sein und zudem muss sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung haben.
Die Pflege wirkt sich so auf Ihre Pflege aus, indem die Pflegezeit als Beitragszeit angerechnet wird. Außerdem zahlt die Pflegekasse in Ihre Rente ein. So müssen Sie nicht in Ihre Rente einzahlen und gleichzeitig erhöht sich Ihre Rente. Wie hoch die Beiträge sind und wie sich auf Ihre Rente einwirken, hängt von Ihrem Einsatz und anderen Faktoren ab. Falls sie den Pflegeeinsatz mit einer anderen Person geteilt haben sollten, wird auch der Beitrag für die Rente geteilt.