Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet
In Deutschland gibt es seit 1995 die Pflegepflichtversicherung. Diese deckt jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten ab. Der Rest muss in Eigenleistung erbracht werden. Besitzt ein Pflegebedürftiger selbst nicht genug Einkommen und eine schlechte oder gar keine Vorsorge, müssen unter Umständen Angehörige für Kosten aufkommen. Eine gute Vorsorge kann zu hohe Belastungen vermeiden.
Wann müssen Ehepartner oder Kinder zahlen
Ehepartner sind in der Regel verpflichtet sich gegenseitig zu unterstützen. Das gilt auch im Pflegefall, wenn der andere in einem Pflegeheim betreut wird. Ebenso gibt es eine Unterhaltsverpflichtung für Verwandte ersten Grades. Das heißt, dass auch Kinder für Eltern unterhaltspflichtig werden können.
Die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung sind festgelegt und decken einen Teil der Gesamtkosten der Pflege ab. Für Pflegebedürftige der Grade 2-5 ist in den Pflegeheimen ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) aufzubringen. Dieser unterscheidet sich von Einrichtung zu Einrichtung. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt ,,Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Das Sozialamt geht dann in Vorleistung. Es kann verlangen, dass Kinder und Ehepartner ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen legen und dann ggf. Geld zurückfordern. Bis zum 31.12.2016 war dies problemlos möglich.
Neue Einkommensgrenze entlastet Kinder und Eltern
Seit dem 01.01.2020 gilt, dass Kinder erst dann unterhaltspflichtig sind, wenn ihr zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Ebenso verhält es sich für Eltern von Kindern mit Behinderung. Die 100.000 € beziehen sich rein auf das Einkommen. Vermögenswerte werden hier noch nicht mit einberechnet, zählen aber dann bei der Feststellung der Höhe des Unterhalts. Da das Sozialamt vorerst davon ausgeht, dass die Einkommensgrenze nicht überschritten wird, besteht erst dann Handlungsbedarf, sobald ein entsprechendes Schreiben eingeht.
Zum Einkommen zählen :
- Arbeitsentgelt aus nichtselbständiger Arbeit
- zu versteuernder Gewinn bei Selbständigen
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Kapitalerträge
Abgezogen werden können unter anderen Aufwendungen für die eigene Vorsorge, Kinderbetreuungskosten, Werbungskosten und weitere Verpflichtungen wie Sonderausgaben. Es werden Freibeträge berücksichtigt.
Bei der Einkommensgrenze wird jedes Kind einzeln betrachtet. Ehepartner der Kinder sind hiervon ausgenommen. Sie sind nicht unterhaltspflichtig, da keine Verwandtschaft 1.Grades zu den Schwiegereltern besteht.
Liegt bspw. 1 von 3 Kinder über der Einkommensgrenze von 100.000 €, muss dieses Kind anteilig für das Elternteil Unterhalt zahlen. Es zahlt also auch nur seinen Anteil. Liegt dieser über den restlichen Kosten der Pflege, sind auch nur die restlichen Kosten zu tragen.
Was Eltern tun können
Die Grenze ist eine Entlastung für viele Kinder und für Eltern von Kindern mit Behinderung. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass dies durchaus dazu führen kann, dass die Belastungen aus der Sozialversicherung steigen werden, da mehr Personen. Dies wiederum kann zu Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung führen. Um Eltern, Kinder und Staat zu entlasten, kann privat vorgesorgt werden. Zum Beispiel mit Pflegezusatzversicherungen.
Die drei Arten Pflegezusatzversicherung kurz zusammengefasst
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegerentenversicherung
- Pflegekostenversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt durch Berechnung eines Tagessatzes einen monatlichen Betrag aus. Dieser wird gezahlt, solange Pflegebedürftigkeit besteht. Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Höhen. Es ist auch möglich die gleiche Höhe zu erhalten. Hier kommt es ganz auf den Tarif an
Die Pflegerentenversicherung zahlt ebenfalls einen monatlichen Betrag aus. Dieser kann sich auch nach Pflegegraden unterscheiden oder gleich sein. Da es sich hier um ein Produkt der Lebensversicherungen handelt, wird ein Rückkaufswert gebildet und es ist möglich eine Todesfallleistung zu vereinbaren.
Die Pflegekostenversicherung orientiert sich an den gesetzlichen Leistungen. Entweder stockt sie diese bis zu einer gewissen Summe auf oder sie übernimmt einen festgelegten prozentualen Anteil. Hier handelt es sich um eine Kostenerstattung. es sind also Kostenbelege einzureichen.