Pflegeversicherung – Vorsorge mit Plan
Wer seine eigene Pflegebedürftigkeit im Alter gedeckt wissen möchte, kann sich am besten rechtzeitig um eine passende private Pflegeversicherung kümmern. Die Pflegekosten fallen im Fall dieser Bedürftigkeit unterschiedlich aus, wobei es hier unter anderem auf die jeweilige Pflegestufe ankommt. Im Großen und Ganzen gibt es jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten, damit die Pflegekosten im Rahmen bleiben und Angehörige nicht etwaige Ersparnisse auflösen müssen. Auch wenn die Pflegeversicherung im Jahr 1995 als wichtige Säule der gesetzlichen Versicherung eingeführt wurde, so deckt sie doch nicht das gesamte Spektrum der Leistungen ab, sondern lediglich die Basisleistungen wie bei einer Teilkasko.
Kosten für die Pflege realistisch einschätzen
Werden Versicherungsnehmer dann später wirklich pflegebedürftig, muss ein Eigenanteil aufgebracht werden, um die Gesamtkosten decken zu können. Auch die Aufwendungen für Verpflegung sowie Unterkunft müssen in dem Zusammenhang beachtet und berücksichtigt werden. Nun stellt sich die Frage, wie diese Kosten gedeckt werden sollen, vor allem wenn der derzeitige demografische Wandel der Gesellschaft zugrunde gelegt wird. Die Menschen werden immer älter und es stehen immer höhere Kosten für die alternde Gesellschaft an, primär für die stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Zum Teil helfen Angehörige, die Kosten zu decken, aber nicht immer reicht das Geld. Das kann dann unter Umständen wirklich zu einem Problem werden, vor allem wenn die Angehörigen berufstätig sind und nicht die umfassende Pflege übernehmen können. Daher ist es wichtig, rechtzeitig etwaig anfallende Kosten für die Zukunft realistisch einzuschätzen und sich bereits im Vorfeld entsprechend abzusichern wie zum Beispiel mit extra Modulen einer Pflegezusatzversicherung.
Demografischer Wandel – Eine Herausforderung für die Gesellschaft
Während es früher einfacher war, die aufkommenden Kosten im Alter durch eine Versicherung zu decken, ist das heute eine Herausforderung geworden. Im Jahr 1995 waren es unter 100 Euro im Monat für den Eigenanteil in den Einrichtungen. Die Summe ist mittlerweile extrem in die Höhe geschossen, denn jetzt gilt es etwa 700 Euro zu stemmen, damit alle Kosten bei einer stationären Einrichtung tatsächlich gedeckt sind. Dies stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen und auch jeden Pflegebedürftigen sowie Angehörigen. Hinzu kommen mittlerweile auch noch die Investitionskosten, so dass der Betrag noch höher ausfällt.
Kinder und Enkel können zu Zahlungen herangezogen werden
Wenn es um die spätere Absicherung geht, ist es auch wichtig zu wissen, dass die Kinder eines Pflegebedürftigen haften, damit die Kosten gedeckt werden können, wenn die Ehegatten nicht ausreichend solvent sind. Betroffen von dieser Regelung sind jene, die mehr als 100000 Euro brutto im Jahr verdienen. So bestimmt es derzeit die Gesetzeslage und findet auch in der Praxis Anwendung. Herangezogen wird zu diesem Zweck die Düsseldorfer Tabelle. Nun hat ein aktuelles Urteil sogar gezeigt, dass selbst Enkel von einer Mithaftung nicht unbedingt ausgeschlossen sind. Dies greift beispielsweise dann, wenn Großeltern ein Sparkonto für die Enkel errichten und Geld darauf eingezahlt haben, selbst dann wenn die Konten unter dem Namen der Enkel geführt werden. Tritt dann aber die Pflegebedürftigkeit ein, reicht die gewöhnliche Rentenleistung in der Regel nicht mehr aus. Da der Leistungsträger die fehlenden Kosten in einem Fall deckte, klagte er diese später bei den Enkeln wieder ein. Um solche Folgen zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld mit dem Thema Vergleich Private Pflegeversicherung zu beschäftigen.