Kinder müssen das Pflegeheim der Eltern bezahlen
Wenn Eltern zum Pflegefall werden und sich nicht mehr um sich selbst kümmern können sind die Kinder verantwortlich für die enstehenden Kosten. Hier spricht man auch vom sogenannten Elternunterhalt. Denn nicht alle haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung entsteht im Schnitt eine Lücke von 1500 bis 1800 Euro, je nach Pflegestufe, für die der Betroffene selbst aufkommen muss. Weil nicht alle finanziell in der Lage sind dies zu bezahlen, werden in dem Fall die Kinder zur Kasse gebeten, bevor die Eltern zum Sozialfall werden. Die Sozialämter prüfen sehr genau ob leistungsfähige Kinder in die Pflicht genommen werden können. Dieser Pflicht kann sich kaum jemand entziehen. Sogar ein Mann der über 40 Jahre keinen Kontakt zu seinem Vater hatte und auch noch von Ihm enterbt wurde, musste der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach, für den Unterhalt seines Vaters zahlen. Eine Frau jedoch, die schon im ersten Lebensjahr von Ihrer Mutter im Stich gelassen wurde, musste nicht zahlen.
Nicht jedes Heim muss akzeptiert werden
Die erste Sache auf die Sie Acht geben sollten ist die Auswahl des Pflegeheims für Ihre Eltern. Die Eltern haben nämlich keinen Anspruch darauf, sich ein Luxuspflegeheim auszusuchen, wenn Sie dagegen sind. Und damit haben Sie schon mal einen erheblichen Einfluss auf die Kosten des Pflegeheims. Denn wenn Sie sich einmal ein teures ausgesucht haben, gibt es kein Zurück mehr. Im Durchschnitt kostet das Pflegeheim für eine Person 3300 Euro, für die höchste Pflegestufe, und für die niedrigste Pflegestufe werden es rund 2500 Euro. Viele Pflegebedürftige haben so viel Geld nicht. Selbst wenn die Eltern kurz vor ihrer Pflegebedürftigkeit einen aufwendigen Lebensstil hatten, besteht die Zahlungspflicht der Kinder. Auch Spiel- und Trinksucht die zu den Erkrankungen führen, machen keinen Unterschied, da auch die Süchte selbst als Krankheiten angesehen werden.
Nur die eigenen Kinder sind zahlungspflichtig
Enkelkinder, Stiefkinder, Nichten, Neffen und Geschwister sind nicht unterhaltspflichtig. Aber die direkten Kinder die es sind, müssen dann auch über Ihre ganzen Einkommens- und Vermögenssituation Auskunft geben. Die Zahlung wird dann aus Ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit errechnet. In diesem Fall lohnt es sich Geschwister zu haben oder aber auch hohe Mieten zahlt. Zum Beispiel kann eine Familie mit zwei Kindern die Netto 4000 Euro verdient, die Zahlungspflicht vollkommen ausweichen. Bei Netto 5000 Euro und 1200 Euro Warmmiete beträgt die Pflicht nur noch 140 Euro. Zudem begünstigen die Regelungen selbstgenutzte Immobilien, die noch nicht abgezahlt wurden.
Es heißt vereinfacht gesagt, dass sich der Lebensstil der unterhaltspflichtigen Kinder nicht verschlechtern darf. Wenn Sie es also gewohnt sind mit Ihrer Familie dreimal im Jahr in den Urlaub zu fahren oder aber auch zwei Autos in der Familie zu haben, so darf dies sich nicht ändern. Am Ende kommt oft ein Streit mit den Sozialämtern, oft über Jahre.
Aus diesen Gründen ist es unbedingt anzuraten über eine private Pflegeversicherung nachzudenken. Policen sind für wenige Euro im Monat zu haben und schützen enorm.