Pflege zu Hause – Was sollte man darüber wissen
Das Thema Pflege zu Hause ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. In diesem Zusammenhang ist oft von der Überalterung der Gesellschaft zu hören. Die Menschen erreichen ein höheres Lebensalter und es kommen zu wenig junge Menschen nach, aufgrund der niedrigen Geburtenrate. Durch diese Umstände geht das Gleichgewicht verloren. Zur regulären Alterung kommen verbundene körperliche Gebrechen, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Alltagseinschränkungen. Dazu bekommt man das Gefühl, dass die Demenz immer mehr um sich greift. Inzwischen gibt es wohl keinen Menschen mehr, der nicht durch Verwandtschaft oder Bekannten mit der Demenzerkrankung konfrontiert wurde. Demenz betrifft niemals nur eine Person, sondern auch das Leben der Familie wird im ersten Moment aus der Bahn geworfen.
Finanzierung der häuslichen Pflege
Die Pflege in den eigenen Wohnräumen ist immer mit entsprechenden Kosten verbunden, sodass man sich oft die Frage stellt: „Wer übernimmt die mitunter hohen Kosten für die häusliche Pflege?“
Wenn ein Pflegefall eintritt, ist es keineswegs so, dass von selbst eine Zahlung aus einer Pflegeversicherung erfolgt. Die Krankenkasse zahlt nur, wenn ein Antrag bei der Pflegekasse auf Leistungen erfolgt. In Antragsformular werden die Basisdaten der versicherten Person abgefragt. Diese Angaben braucht die Krankenkasse, um den Antrag überhaupt bearbeiten zu können. Die Kasse kann mit diesen Daten unter anderen prüfen, ob der Antragssteller einen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung hat. Um einen Anspruch aus der Versicherung zu haben, muss die versicherte Person in den letzten zehn Jahren geringstenfalls zwei Jahre lang Beträge für die soziale Pflegeversicherung gezahlt haben. Dafür werden alle Versicherungszeiten addiert, sodass die Voraussetzung erfüllt ist. Zudem wird die Ursache der Bedürftigkeit abgefragt. Durch diese Informationen kann die Kasse feststellen, welche Träger-Organisation zuständig ist. Wenn die Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls geschah oder als Folge einer Berufserkrankung, wäre die Unfallkasse zuständig und müsste die Pflegekosten übernehmen.
Aus dem Antrag geht die Pflegeperson hervor, also jene Person, die für die Pflege des Versicherten zuständig ist. Die Kasse fragt in diesem Zusammenhang ab, welches familiäre Verhalten zwischen den Bedürftigen und der Pflegeperson besteht. Hierbei ist es grundsätzlich angenommen, dass die Pflege eines Angehörigen unbezahlt erfolgt.
Was ist die Pflegezeit?
Die Folgezeit wird Arbeitnehmern gestattet, wenn sie für eine begrenzte Zeit von der Arbeit freigestellt werden, um Angehörige pflegen zu können, ohne den Arbeitsplatz zu gefährden. In Deutschland haben Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen, seit dem 1. Juni 2008 einen Rechtsanspruch gegenüber ihren Arbeitgeber. Dabei kann der Arbeitgeber der Arbeit bis zu zehn Tage fernbleiben und für eine bis zu sechs Monate dauernde Pflege von der Arbeit freigestellt werden. Auf diese Weise soll die Möglichkeit geschaffen werden, pflegebedürftige, nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Die Pflegezeit soll dazu beitragen, Berufstätigkeit und familiäre Pflege besser unter einen Hut zu bekommen.
Was ist eine Pflegeversicherung und warum ist sie so wichtig?
Im Jahr 1995 wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Die gesetzliche Grundlage ist das elfte Buch des Sozialgesetzbuches. Träger dieser Versicherung sind die sogenannten Pflegekassen, die unter den gesetzlichen Krankenkassen stehen. Die Beiträge zur Versicherung werden vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getragen. Die Versicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, nichtsdestotrotz kann sie das Risiko nicht voll umfänglich abdecken. Diese Versicherung kann nur häusliche und stationäre Leistungen abdecken. Das bedeutet, dass sich Betroffene von professionellen Pflegekräften helfen lassen kann oder seine Pflege selbst sicherstellen kann, zum Beispiel durch Angehörige. Hier erhält die betroffene Person anstatt der Pflegeleistungen das Pflegegeld. Auch eine Kombination von Leistungen und Geld ist möglich, sodass der Pflegebedürftige die Versorgung entsprechend seiner Bedürfnisse ausrichten kann. Dafür ist die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung gebunden an die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Die Feststellung wird auf Antrag des Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen.