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Die Kinder müssen im Schwerfall das Pflegeheim Ihrer Eltern mitfinanzieren

Geschrieben von Jelena Mamut am 19. Juni 2017

Wenn die Eltern zum Pflegefall werden und sich nicht mehr um sich selbst kümmern können sind die Kinder für Sie verantwortlich. Denn nicht alle haben eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung entsteht im Schnitt eine Lücke von 1500 bis 1800 Euro, je nach Pflegestufe, für die der Betroffene selbst aufkommen muss. Weil nicht alle finanziell fähig sind dies zu bezahlen, werden in dem Fall die Kinder zur Kasse gebeten, bevor die Eltern zum Sozialfall werden. Dieser Pflicht kann sich kaum jemand entziehen. Sogar ein Mann der über 40 Jahre keinen Kontakt zu seinem Vater hatte und auch noch von Ihm enterbt wurde, musste der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach, für den Unterhalt seines Vaters zahlen. Eine Frau jedoch, die schon im ersten Lebensjahr von Ihrer Mutter im Stich gelassen wurde, musste nicht zahlen. Aber solche Fälle sind extrem selten und deshalb gibt es Tricks damit Sie nicht so tief in die Tasche greifen müssen.

Die erste Sache auf die Sie Acht geben sollten ist die Auswahl des Pflegeheims für Ihre Eltern. Die Eltern haben nämlich keinen Anspruch darauf, sich ein Luxuspflegeheim auszusuchen, wenn Sie dagegen sind. Und damit haben Sie schon mal einen erheblichen Einfluss auf die Kosten des Pflegeheims. Denn wenn Sie sich einmal ein teures ausgesucht haben, gibt es kein Zurück mehr. Im Durchschnitt kostet das Pflegeheim für eine Person 3300 Euro, für die höchste Pflegestufe, und für die niedrigste Pflegestufe werden es rund 2500 Euro. Viele Pflegebedürftige haben so viel Geld nicht. Selbst wenn die Eltern kurz vor ihrer Pflegebedürftigkeit einen aufwendigen Lebensstil hatten, besteht die Zahlungspflicht der Kinder. Und auch Spiel- und Trunksucht die zu den Erkrankungen führen, machen keinen Unterschied, da auch die Süchte selbst als Krankheiten angesehen werden.

Was es die Familienverhältnisse betrifft, Enkelkinder, Stiefkinder, Nichten, Neffen und Geschwister sind nicht unterhaltspflichtig. Aber die direkten Kinder die es sind, müssen dann auch über Ihre ganzen Einkommens- und Vermögenssituation Auskunft geben. Die Zahlung wird dann aus Ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit deriviert. In diesem Fall lohnt es sich Geschwister zu haben oder angeben zu können, dass man hohe Mieten zahlt. Zum Beispiel kann eine Familie mit zwei Kindern die Netto 4000 Euro verdient, die Zahlungspflicht vollkommen ausweichen. Bei Netto 5000 Euro und 1200 Euro Warmmiete beträgt die Pflicht nur noch 140 Euro. Zudem begünstigen die Regelungen selbstgenutzte Immobilien, die noch nicht abgezahlt wurden.

Kategorie / Thema: Allgemein, Pflegeheim, Private Pflegeversicherung

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