Kommt die Pflegereform früher als gedacht?
Bundesgesundheitsminister Hans Gröhe von der CDU will die Pflegereform schneller vorantreiben. Die zweite Stufe der Reform soll laut seinen aktuellen Aussagen bereits 2017 in Kraft treten. Das entsprechende Gesetz müsste dafür bereits Anfang 2016 im Bundestag verabschiedet werden.
Was soll die zweite Stufe der Pflegereform bringen?
In dieser zweiten Stufe der Pflegereform plant man, die bisherigen Pflegestufen von drei auf fünf Stufen zu erhöhen. So will man den Demenzkranken besser gerecht werden. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff müsse dafür definiert werden. Bisher unklar ist zudem, ob die Beitragssatzerhöhung, die in der zweiten Stufe der Pflegereform eingeführt werden soll, ebenfalls schon 2017 greifen soll. Sie soll laut aktuellen Berechnungen 2,5 Milliarden Euro zusätzlich in die Pflegekassen spülen.
Die Beitragssatzerhöhung soll dann bei 0,2 Prozentpunkten liegen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sollen unter anderem verschiedene Pflegegrade definiert werden. Außerdem soll daraus hervorgehen, wann welche Leistungen von der Pflegekasse gezahlt werden. Erste Kassen haben laut Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen bereits mit der Einführung einer neuen Pflegebedürftigkeitsdefinition begonnen. Man wolle mit Hilfe einer Stichprobe Mängel im System frühzeitig erkennen und beheben. Dazu sollen bis Ende dieses Jahres insgesamt 2.000 Personen aus Deutschland nach dem alten und dem neuen Verfahren eingestuft werden.
Zusätzlich sollen noch einmal so viele Patienten in Pflegeheimen erfasst werden. Die Kassen wollen auflisten, welche Leistungen sie heute bekommen. Bis zum Januar 2015 sollen die Datenerhebungen abgeschlossen sein und die Grundlage für eine solide Pflegereform darstellen.
Die erste Stufe der Pflegereform tritt bereits 2015 in Kraft
Bereits im kommenden Jahr soll die erste Stufe der Pflegereform in Kraft treten. Sie sieht eine Erhöhung der Beitragssätze um 0,3 Prozentpunkte vor. Für Leistungsverbesserungen sollen 0,2 Prozent verwendet werden, der Rest soll in einen Pflegevorsorgefonds fließen. Mit diesem sollen die steigenden Kosten der Zukunft durch eine erhöhte Anzahl an Pflegebedürftigen abgemildert werden. Ziel bei den Leistungsverbesserungen ist es in erster Linie, mehr Hilfen für Familien zu bieten und gleichzeitig mehr Pfleger und Pflegerinnen in den Betreuungseinrichtungen einzustellen.