VdK erwägt Verfassungsbeschwerde bezüglich menschenwürdiger Pflege
Nach der Dissertation einer Regensburger Juristin, welche die Missstände in den deutschen Pflegeheimen aufdeckt, erwägt der VdK eine Verfassungsbeschwerde. Damit soll das Recht auf menschenwürdige Pflege eingeklagt werden.
Großes Aufsehen erregte die Dissertation von Susanne Moritz, einer Juristin aus Regensburg. Inhalt dieser sind die Missstände in den deutschen Pflegeheimen, die zwar hinlänglich bekannt sind, jedoch noch nie so explizit auf den Punkt gebracht wurden. Der Sozialverband VdK nimmt das Gutachten zum Anlass und prüft derzeit die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Ziel ist es, das Recht auf eine menschenwürdige Pflege in der Verfassung zu verankern, also ein Grundrecht für jeden Einwohner Deutschlands werden zu lassen. Auch in der stationären Pflege oder vor allem dort soll es gelten.
Verletzung der Grundrechte von Pflegebedürftigen
Ulrike Mascher, in ihrer Eigenschaft als VdK-Präsidentin, spricht von einer Verletzung der Grundrechte der Pflegebedürftigen. Jetzt müsse nur noch geprüft werden, ob die realistische Chance zu einer Klage gegeben ist. Das hat der VdK inzwischen in die Wege geleitet. Der Sozialverband hofft auf einen ähnlichen Erfolg wie einst bei den Verbesserungen der Mütterrenten. Laut Aussage von VdK-Landesgeschäftsführer Michael Pausder war das Ergebnis der damaligen Verhandlungen einer der größten Erfolge des Sozialverbandes. Ferner ist der VdK an den bisherigen Fortschritten bei Mindestlohn und Erwerbsminderungsrente nicht unbeteiligt. Der Koalitionsvertrag sei hier deutlich von der Handschrift desselben geprägt.
Zeitnahe Reform der Pflegeversicherung wird erwartet
Der VdK erwartet von der neuen Bundesregierung eine zeitnahe Reform der Pflegeversicherung. Sie soll dadurch „zukunftsfest, solide und verlässlich“ werden, so Mascher. Hauptsächlich benötige der Begriff Pflegebedürftigkeit eine neue Definition, um eine bessere Versorgung von Demenzkranken zu erreichen. In dieser Beziehung reichte das von der schwarz-gelben Koalition ins Leben gerufene Pflegeneuausrichtungsgesetz keinesfalls aus. Es gäbe Wege, die eine bessere Organisation der Pflegebedürftigkeit gewährleisteten und zudem sogar bezahlbar seien, ist sich Mascher sicher. Mit Wohlwollen habe sie die Berufung von Karl-Josef Laumann als Staatssekretär beim neuen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) registriert. Die Nachricht stimme sie optimistisch, gab Mascher an.