Pflege – Bahr jetzt auch bei der Nürnberger Krankenversicherung AG
Bisher ist der neue Pflege – Bahr noch bei nur wenigen Krankenkassen erhältlich. Die Nürnberger Krankenversicherung AG hat mit dem Tarif NPV jetzt ebenfalls einen entsprechenden Tarif auf den Markt gebracht. Das Kürzel steht für Nürnberger Pflegevorsorge.
Die Leistungen und Kosten
Die Leistungen im Pflege – Bahr – Tarif der Nürnberger entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. So werden von dem privaten Krankenversicherer
- 20 Prozent des vereinbarten Pflegesatzes für Pflegestufe I,
- 30 Prozent für Pflegestufe II,
- 100 Prozent für Pflegestufe III und immerhin noch
- 10 Prozent für Pflegestufe 0 gezahlt.
Pflegestufe 0 ergibt sich etwa bei Demenzkranken, deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Allerdings zahlen andere Anbieter, darunter etwa die Barmenia, höhere Prozentsätze in den Pflegestufen I und II aus.
Vom Staat gibt es für die Absicherung eine Förderung in Höhe von fünf Euro monatlich, sofern der Versicherte selbst mindestens zehn Euro pro Monat einzahlt. Das bedeutet, dass ein Versicherter mit 50 Jahren zum Beispiel einen monatlichen Beitrag von 11,32 Euro leistet, in die Versicherung aber insgesamt 16,32 Euro fließen.
Eine Wartezeit für die erste Inanspruchnahme ist im NPV-Tarif ebenfalls enthalten. Sie beträgt fünf Jahre, entfällt jedoch, wenn die Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall auftritt.
Zusätzliche Absicherungen möglich und sinnvoll
Allerdings weist die Nürnberger Krankenversicherung AG ebenso darauf hin, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zahlungen in Höhe von 600 Euro monatlich in Pflegestufe III bei weitem nicht ausreichen. Bei einer vollstationären Pflege können die Kosten schnell Werte von 3.200 Euro und mehr erreichen.
Deshalb stellt die Nürnberger ihren Vermittlern die Beratungstechnologie BTnet zur Verfügung. Damit soll den Kunden die Versorgungslücke aufgezeigt werden. Außerdem sollen sie erkennen, wie sie diese beispielsweise mit Hilfe der Pflegetagegelder PTS und PTF schließen könnten, die natürlich ebenfalls von der Nürnberger Krankenversicherung AG angeboten werden. Derartige Ergänzungstarife seien Pflicht, so die Krankenversicherung, da die gesetzlich vorgegebenen Absicherungen bei weitem nicht ausreichen.