Neuerungen in der Pflegeversicherung dank Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Seit dem 01.01.2013 ist es in Kraft – das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Es beinhaltet eine Reihe von Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung, aber auch die Förderung von privaten Pflegeversicherungen, die abgeschlossen werden. Ab dem 01.01.2013 gibt es genauso für Personen ohne Pflegestufe (mit Pflegestufe 0) Leistungen. Bisher waren diese größtenteils von Leistungen aus der Pflegeversicherung ausgeschlossen.
Was ändert sich konkret?
Die konkreten Änderungen in der Pflegeversicherung sehen wir folgt aus:
Pflegestufe | Änderungen |
I | Pflegegeld wird auf 305 Euro erhöht |
II | Pflegegeld wird auf 525 Euro erhöht |
I | Sachleistungen werden um 215 Euro erhöht |
II | Sachleistungen werden um 150 Euro erhöht |
Um diese zusätzlichen Leistungen zu finanzieren, ist auch der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung mit Wirkung zum 01.01.2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben worden. Für Personen ohne Pflegestufe werden künftig folgende Leistungen geboten:
- Pflegegeld: 120 Euro monatlich
- Pflegesachleistung: 225 Euro monatlich
- Ersatzpflege: bis zu 1.550 Euro pro Jahr, wenn die übliche Betreuungsperson ausfällt (z. B. Urlaub)
- Zuschuss zum barrierefreien Umbau der Wohnung, falls nötig: bis zu 2.557 Euro einmalig
Für alle Versicherten gilt, dass mit dem Jahreswechsel auch die Beratungsleistungen der Pflegekassen verbessert werden sollen. Nachdem ein Antrag gestellt wurde, sollen die Kassen künftig einen Beratungstermin innerhalb von maximal zwei Wochen anbieten.
Förderung von privater Pflegevorsorge
Ebenfalls trat mit Wirkung vom 01.01.2013 die Förderung einer privat abgeschlossenen Pflegeversicherung in Kraft, im Volksmund besser bekannt als Pflege-Bahr. Ziel ist es, die gesetzlichen Pflegekassen zu entlasten, weil man davon ausgeht, dass bis 2030 etwa 1,7 Millionen Demenzkranke in Deutschland leben werden. Diese sollten zusätzliche Gelder aus einer privaten Vorsorge erhalten.
Gefördert wird die private Pflegeversicherung mit fünf Euro monatlich, wenn der Vertrag die Voraussetzungen erfüllt. Der Mindesteigenbeitrag beläuft sich auf 120 Euro jährlich. Es darf keine Risikoaufschläge oder Ausschlüsse wegen Erkrankungen geben. Dafür dürfen die Versicherer eine Wartezeit bis zur ersten Leistung veranschlagen.