Pflege – Riester kommt
Der Pflege – Riester, also die Bezuschussung privater Pflegezusatzversicherungen durch den Staat, ist so gut wie beschlossen. Abgewartet werden muss lediglich die Entscheidung des Bundesrats Anfang Juli, dann kann bereits ab 2013 jeder deutsche Bundesbürger von der Förderung profitieren. 60 Euro pro Jahr, also fünf Euro pro Monat, gibt es für jeden Bürger, der älter als 18 Jahre ist und eine neue private Pflegeversicherung abschließt oder die bestehende Versicherung den neuen Bedingungen anpassen lässt.
Diese Bedingungen gelten
Damit die private Pflegezusatzversicherung auch tatsächlich gefördert wird, muss sie bestimmte Kriterien erfüllen. So muss es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handeln, die pro Tag der Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Summe auszahlt. Monatlich müssen das mindestens 600 Euro in der Pflegestufe 3 sein.
Außerdem dürfen Versicherer keine Gesundheitsprüfung mehr durchführen. Sie dürfen demzufolge auch keinen Antragsteller aufgrund seines Alters oder Gesundheitszustands mehr abweisen. Allerdings dürfen Versicherte, die bereits älter sind, mit höheren Beiträgen belastet werden, lediglich Vorerkrankungen dürfen nicht in die Kalkulationsgrundlagen der Versicherungen einfließen.
Durch diese Bedingungen wird es für Versicherer zu einem erhöhten Risiko, Versicherte aufzunehmen. Dem wird der Gesetzentwurf dahingehend gerecht, dass eine Karenzzeit ausgehandelt wird. Leistungen gibt es frühestens fünf Jahre nach Abschluss der Pflegeversicherung.
Frauen kommen teurer weg
Wie so oft müssen Frauen auch in der privaten Pflegezusatzversicherung mit höheren Kosten rechnen. Durch geplante Unisex – Tarife könnte sich die Schere zwar etwas verringern, wesentlich günstiger wird es dadurch aber nicht. Zu berücksichtigen ist genauso, dass die Zuschüsse vom Staat nur dann gezahlt werden, wenn monatlich mindestens Beiträge in Höhe von zehn Euro aufgewendet werden.
Wer einen alten Vertrag hat, der sollte diesen dahingehend überprüfen, ob er den neuen Kriterien entspricht. Ist dies nicht der Fall, gibt es auch keine Förderung. Es besteht allerdings in vielen Fällen die Möglichkeit, den eigenen Vertrag an die neuen Bedingungen des Gesetzentwurfs anpassen zu lassen, um so ebenfalls von der Förderung zu profitieren.