Private Pflegeversicherung soll die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützen
Derzeit sorgt ein Positionspapier der SPD für Aufruhr. Darin heißt es, dass die private Pflegeversicherung sich mit jährlich einer halben Milliarde Euro an den Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligen soll. Die Krankenversicherer, aber auch die FDP beispielsweise, zeigen sich geschockt und es regt sich extremer Wiederstand.
Pflegeversicherung stark beansprucht
Die SPD dagegen betont, dass die Pflegeversicherung der gesetzlichen Kassen kurz vor dem Aus stehe. Der demografische Wandel sorgt dafür, dass die Menschen immer älter werden. Folglich ist auch zunehmend häufiger die Pflege im Alter notwendig. Die Kosten dafür trägt vorwiegend die gesetzliche Pflegeversicherung, weil bei privaten Pflegeversicherungen nur wenige ältere Menschen abgesichert sind. Von daher könne die private Krankenversicherung einen extrem hohen Kapitalstock aufbauen, von dem sie nun etwas abgeben solle.
Auch der Ruf nach der solidarischen Bürgerversicherung wird in diesem Zusammenhang wieder laut. Besonders angegriffen wird die Art der Beitragsaufkommen. Während gesetzlich Versicherte für die Pflegeversicherung einen Beitrag zahlen müssen, der sich nach ihrem Einkommen richtet, sieht es in der privaten Pflegeversicherung anders aus. Hier werden im Schnitt 28 Euro monatlich fällig, unabhängig vom Einkommen. Auch die Krankenversicherer selbst bestätigen, dass die Beiträge für die Pflegeversicherung seit deren Einführung kontinuierlich gesunken seien. Nun plädiert die SPD dafür, dass auch privat Versicherte die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung in Abhängigkeit von ihrem Einkommen zahlen sollten.
Massive Gegenargumente
Die privaten Versicherer, aber auch die FDP zeigen sich entrüstet von den Vorschlägen. Zum einen wird der Vorstoß der SPD als Enteignung der privat Versicherten angesehen. Schließlich stehen Altersrückstellungen und Co. im Eigentum der Versicherten. Müsste aus diesem Kapitalstock nun eine halbe Milliarde Euro jährlich ausgezahlt werden, würden sich die privaten Versicherer am Vermögen der Patienten vergreifen, das aber verfassungsrechtlich geschützt sein müsste, ist sich der Vorsitzende des Bundesverbandes der privaten Krankenversicherungen sicher.
Die SPD äußerte sich daraufhin so, dass die private Krankenversicherung stets von einem „überlegenden System“ spreche. Dieses entstünde aber nur durch ungleiche Risikoverteilung zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen. Beispielsweise hätte die PKV kaum Versicherte über 80 Jahren und dementsprechend können sie bei der privaten Pflegeversicherung auch deutlich sparen.
Ebenfalls war noch vor kurzem die Rede davon, die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung auf 5.500 Euro anzuheben. Nachdem dieser Vorschlag allerdings selbst in SPD Kreisen wenig Anklang fand, ist davon im neuen Positionspapier nichts mehr zu hören. Der bürokratische Aufwand, der durch die einkommensabhängige Ermittlung der Beiträge zur privaten Pflegeversicherung entstehen würde, wurde wohl ebenfalls nicht bedacht. Schließlich schwankt bei Selbstständigen beispielsweise das Einkommen teils enorm.