Private Pflegeversicherung: Neue Vorschläge aus der Politik
Gesundheitsminister Daniel Bahr machte Anfang der Woche einmal mehr auf sich aufmerksam. Er gab bekannt, dass er mehr Menschen zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung animieren will. Dafür sollten sogar staatliche Förderungen aus Steuermitteln fließen, um so zu gewährleisten, dass sich selbst Personen mit geringem Einkommen diese zusätzliche Absicherung leisten können.
Die Idee an sich ist gut und wird auch von vielen Bürgern, Politikern und anderen Experten geschätzt. Einzig in der Praxis wird es mit Sicherheit zu Problemen kommen, denn es handelt sich bei der vorgeschlagenen Absicherung um eine private, also freiwillige Versicherung. Die privaten Versicherer, die diese anbieten sollen, unterliegen jedoch keinem Kontrahierungszwang, sie sind also nicht verpflichtet, jeden Patienten aufzunehmen. Wer also bereits unter chronischen Erkrankungen leidet, ein gewisses Alter erreicht hat oder einfach nur weiblich ist, der wird von den neuen Regelungen wenig profitieren. Die Versicherer lehnen solche Patienten gerne ab oder bieten ihnen die Leistung zu horrenden Preisen an.
Warum nur gesunde Menschen versichert werden
Kritiker würden jetzt gerne anführen, dass die privaten Krankenversicherer keine Barmherzigkeit den Pflegebedürftigen gegenüber entwickeln. Tatsache ist, dass eine Versicherung, zumal, wenn sie freiwillig abgeschlossen wird, anders funktioniert, als eine Pflichtversicherung.
Bereits bestehende und bekannte Risiken können nicht abgesichert werden. Bei Eintritt in die Versicherung muss das Risiko aller Versicherten gleich hoch sein, so dass niemand sagen kann, wann und ob es zum Leistungsfall komme. Das gelte selbst dann, wenn staatliche Fördermittel in die Kassen der privaten Versicherer fließen würden, wenngleich dies juristisch bedenklich wäre, wie auch Experten der Verbraucherzentralen betonen.
Überdies ist zu berücksichtigen, dass die Kosten sehr hoch ausfallen dürften, insbesondere, wenn die private Pflegeversicherung erst im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen wird. So können bereits ab dem 40. Lebensjahr mehr als 50 Euro monatlich für die Pflegeversicherung anfallen. Bei geringeren Beiträgen würde die Leistung im Fall des Falles nicht ausreichen, um die Differenz zwischen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und tatsächlich entstehenden Kosten zu decken. Gerade hier wollte die Regierung mit den Zuschüssen ansetzen, dennoch ist bisher unklar, wie hoch diese ausfallen könnten.
Drei Grundmodelle für die private Pflegeversicherung
Indes sehen private Versicherer drei grundlegende Modelle für die Pflegeversicherung als sinnvoll an. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen zuvor vereinbarten Satz aus. Damit können pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal gezahlt werden. Die Pflegekostenversicherung dagegen deckt die tatsächlich entstehenden Kosten der Pflege. Zu guter Letzt findet sich die Pflegerentenversicherung, bei der eine monatliche Rente ausgezahlt wird.
Alle drei Varianten leisten aber nur, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt und Leistungen sind frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss möglich. Zudem geht das eingezahlte Geld verloren, wenn keine Pflegebedürftigkeit eintritt. Verstirbt der Versicherungsnehmer erhalten auch seine Erben das Geld nicht.