Pflegeversicherungen unabhängig und unverbindlich vergleichen

  • Startseite
  • Vergleich & Angebot
  • Versicherungsarten
    • Pflegegeldversicherung
    • Pflegekostenversicherung
    • Pflegezusatzvorsorge
  • Produkte, Pflegegrade, Gesetze uvm.
    • Allgemeines zur privaten Pflegeversicherung
    • Pflegegeld
    • Pflegerente
    • Versicherungsarten

    • Pflegegeldversicherung
    • Pflegekostenversicherung
    • Pflegezusatzvorsorge
    • Alles zu den Pflegestufen/Pflegegrade

    • Pflegegrade 1-5
    • Leistungen der Pflegestufen
    • Pflegestufe 1
    • Pflegestufe 2
    • Pflegestufe 3
    • Gesetz & Soziales

    • Pflegereform 2017
    • Pflegereform
    • Pflegekosten
    • Pflegeplatz
    • NBA-Prüfverfahren
    • Beiträge zur Pflegeversicherung
    • Gesetzliche Pflegeversicherung
    • Interessantes

    • Sterbegeldversicherung
  • FAQ
  • Pflege-Lexikon
  • News

Aktuelle Nachrichten

Private Pflegeversicherung: Neue Vorschläge aus der Politik

Geschrieben von Admin am 11. November 2011

Gesundheitsminister Daniel Bahr machte Anfang der Woche einmal mehr auf sich aufmerksam. Er gab bekannt, dass er mehr Menschen zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung animieren will. Dafür sollten sogar staatliche Förderungen aus Steuermitteln fließen, um so zu gewährleisten, dass sich selbst Personen mit geringem Einkommen diese zusätzliche Absicherung leisten können.

Die Idee an sich ist gut und wird auch von vielen Bürgern, Politikern und anderen Experten geschätzt. Einzig in der Praxis wird es mit Sicherheit zu Problemen kommen, denn es handelt sich bei der vorgeschlagenen Absicherung um eine private, also freiwillige Versicherung. Die privaten Versicherer, die diese anbieten sollen, unterliegen jedoch keinem Kontrahierungszwang, sie sind also nicht verpflichtet, jeden Patienten aufzunehmen. Wer also bereits unter chronischen Erkrankungen leidet, ein gewisses Alter erreicht hat oder einfach nur weiblich ist, der wird von den neuen Regelungen wenig profitieren. Die Versicherer lehnen solche Patienten gerne ab oder bieten ihnen die Leistung zu horrenden Preisen an.

Warum nur gesunde Menschen versichert werden

Kritiker würden jetzt gerne anführen, dass die privaten Krankenversicherer keine Barmherzigkeit den Pflegebedürftigen gegenüber entwickeln. Tatsache ist, dass eine Versicherung, zumal, wenn sie freiwillig abgeschlossen wird, anders funktioniert, als eine Pflichtversicherung.

Bereits bestehende und bekannte Risiken können nicht abgesichert werden. Bei Eintritt in die Versicherung muss das Risiko aller Versicherten gleich hoch sein, so dass niemand sagen kann, wann und ob es zum Leistungsfall komme. Das gelte selbst dann, wenn staatliche Fördermittel in die Kassen der privaten Versicherer fließen würden, wenngleich dies juristisch bedenklich wäre, wie auch Experten der Verbraucherzentralen betonen.

Überdies ist zu berücksichtigen, dass die Kosten sehr hoch ausfallen dürften, insbesondere, wenn die private Pflegeversicherung erst im fortgeschrittenen Alter abgeschlossen wird. So können bereits ab dem 40. Lebensjahr mehr als 50 Euro monatlich für die Pflegeversicherung anfallen. Bei geringeren Beiträgen würde die Leistung im Fall des Falles nicht ausreichen, um die Differenz zwischen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und tatsächlich entstehenden Kosten zu decken. Gerade hier wollte die Regierung mit den Zuschüssen ansetzen, dennoch ist bisher unklar, wie hoch diese ausfallen könnten.

Drei Grundmodelle für die private Pflegeversicherung

Indes sehen private Versicherer drei grundlegende Modelle für die Pflegeversicherung als sinnvoll an. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen zuvor vereinbarten Satz aus. Damit können pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal gezahlt werden. Die Pflegekostenversicherung dagegen deckt die tatsächlich entstehenden Kosten der Pflege. Zu guter Letzt findet sich die Pflegerentenversicherung, bei der eine monatliche Rente ausgezahlt wird.

Alle drei Varianten leisten aber nur, wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt und Leistungen sind frühestens drei Jahre nach Vertragsabschluss möglich. Zudem geht das eingezahlte Geld verloren, wenn keine Pflegebedürftigkeit eintritt. Verstirbt der Versicherungsnehmer erhalten auch seine Erben das Geld nicht.

Kategorie / Thema: Allgemein, Nachrichten, Pflegekosten, Pflegeversicherung, Private Pflegeversicherung

Vergleich der Pflegeversicherung

Suche

Kategorien und Themen

  • Allgemein
  • AXA
  • Bonusprogramme
  • Bürgerversicherung
  • Nachrichten
  • Pflegeheim
  • Pflegekosten
  • Pflegereform
  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Private Pflegeversicherung
  • Private Pflegezusatzversicherung

Letzte Artikel

  • Bestimmte Pflegefälle
  • Planung der Pflegekosten
  • Das Beantworten der Gesundheitsfragen
  • Pflegegradgutachten wieder zuhause
  • Welche Rechte für Sie als pflegende Person zustehen
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Juli 2017
  • Juni 2017
  • Mai 2017
  • April 2017
  • März 2017
  • Februar 2015
  • Juli 2014
  • Mai 2014
  • März 2014
  • Februar 2014
  • Dezember 2013
  • Oktober 2013
  • September 2013
  • Juli 2013
  • Juni 2013
  • Mai 2013
  • April 2013
  • März 2013
  • Januar 2013
  • November 2012
  • Oktober 2012
  • Juni 2012
  • Mai 2012
  • März 2012
  • Februar 2012
  • Januar 2012
  • November 2011
  • Oktober 2011
  • Mai 2011
  • Oktober 2010
  • Juni 2010
  • April 2010
  • Februar 2010

Meta

  • Anmelden
  • Artikel als RSS

Folge uns auf:

Sitemap
AGB
Datenschutz
Impressum
Erstinformation

Copyright 2023 © Private-Pflegezusatzversicherung.de

Blogverzeichnis