Für privat Krankenversicherte: Gibt es bei Pflegebedürftigkeit bessere Leistungen durch die Pflegekasse?


Privat Krankenversicherte müssen sich automatisch auch um eine private Pflegeversicherung bemühen. Diese bietet zahlreiche Vorteile, was die Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit angeht. Alle, die privat vorsorgen und nach dem Jahr 1957 geboren sind, bekommen jährlich eine staatliche Förderung in Höhe von 184 Euro. Außerdem ist bereits bei der Pflegestufe 1 mit monatlichen Rentenzahlungen von bis zu viereinhalb tausend Euro zu rechnen, die bei nicht privat Versicherten nicht in diesem Ausmaß erfolgen.

Wir bieten der Vergleich Private Pflegeversicherung auch speziell für Privat Krankenversicherte an.



Bei der Pflegekasse werden, abhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe, bestimmte Geldleistungen in Form von Pflegegeld erbracht. Sollten diese nicht ausreichen, so muss aus privater Tasche draufgezahlt werden. Die Leistungen sehen wie folgt aus:

Pflegesachleistungen:
Pflegstufe Vor dem Jahr 2008 Seit Juli 2008 ab 2010 ab 2012
I 384 EUR 420 EUR 450 EUR 450 EUR
II 921 EUR 980 EUR 1.040 EUR 1.100 EUR
III 1.432 EUR 1.470 EUR 1.510 EUR 1.550 EUR
Pflegegeld:
Pflegstufe Vor dem Jahr 2008 Seit Juli 2008 ab 2010 ab 2012
I 205 EUR 215 EUR 225 EUR 235 EUR
II 410 EUR 420 EUR 430 EUR 440 EUR
III 665 EUR 675 EUR 685 EUR 700 EUR
Vollstationäre Leistungen:
Pflegstufe Vor dem Jahr 2008 Seit Juli 2008 ab 2010 ab 2012
III 1.432 EUR 1.470 EUR 1.510 EUR 1.550 EUR
III als Härtefall 1.688 EUR 1.750 EUR 1.825 EUR 1.918 EUR


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