Kann ich die Beiträge für eine private Pflegezusatzversicherung steuerlich geltend machen?


Diese Frage ist mit einem klaren "Ja" zu beantworten, wenn der Steuerzahler nach dem Jahr 1957 geboren wurde. Dann nämlich ist die private Pflegezusatzversicherung bis zu einem Wert von 184 Euro (dem so genannten Sonderausgabenhöchstbetrag) steuerlich geltend zu machen.



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