Fazit nach einem Jahr Pflege-Bahr
Seit dem Januar 2013 fördert die Regierung den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung mit fünf Euro monatlich. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zu ihnen zählen unter anderem:
- Mindesteigenbeitrag von 10 Euro monatlich
- Mindestleistung von 600 Euro monatlich in Pflegestufe III
- Maximale Abschluss- und Verwaltungskosten von zwei Monatsbeiträgen bzw. zehn Prozent des Bruttobeitrags
- Kontrahierungszwang, so dass auch Personen mit Vorerkrankungen nicht abgelehnt werden dürfen
Die Anforderungen, um die Förderung zu erhalten, sind hoch. Doch was bringt die private Pflegezusatzversicherung, die auch als Pflege-Bahr bekannt ist?
Pflege-Bahr nur in wenigen Fällen zu empfehlen
Der Bund der Versicherten, aber genauso unabhängige Verbraucherschützer und Testunternehmen, wie Stiftung Warentest, sind sich einig, dass sich der Pflege-Bahr nur für wenige Menschen eignet. Er sei interessant für Personen, die unter Vorerkrankungen leiden, denn sie könnten ohne Pflege-Bahr keine Pflegezusatzversicherung abschließen. Doch genau in diesem Punkt liegt auch das Problem bei der geförderten privaten Pflegezusatzversicherung.
Durch den Kontrahierungszwang müssen Versicherungen selbst Antragsteller aufnehmen, bei denen es mit großer Wahrscheinlichkeit zur Pflegebedürftigkeit kommen wird. Das bedeutet faktisch, dass sehr hohe Rücklagen für den Fall der Fälle gebildet werden müssen. Dadurch wird eine geförderte Pflegezusatzversicherung teuer.
Leistungen sind zu gering
Weiterhin wird bemängelt, dass die Leistungen zu gering ausfallen. Die meisten geförderten Pflegezusatzversicherungen leisten wirklich gerade einmal die gesetzlich vorgeschriebenen 600 Euro in Pflegestufe III. Hier kann es aber schnell zu Finanzierungslücken von 1.700 Euro, etwa beim stationären Aufenthalt, kommen. Die 600 Euro aus der Pflegezusatzversicherung sind dann nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Generell sind Verbraucher den Experten zufolge mit herkömmlichen Pflegezusatzversicherungen besser beraten, auch wenn diese nicht gefördert werden. Grund dafür ist, dass die Versicherer hier Personen mit Vorerkrankungen ablehnen und somit das eigene Risiko für den Leistungsfall senken können. Dadurch könnten alle Versicherten profitieren und günstigere Beiträge angeboten bekommen.